Norm: ZPO §272 DUrhG §1UrhG §11UrhG §81
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 4 Ob 9/09s geklärt, dass die Priorität eines Werkes im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen Anscheinsbeweis dafür bewirkt, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 156/17w Entscheidungstext OGH 26.09.2017 4 Ob 156... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei einem nach § 28 KSchG geltend gemachten Unterlassungsbegehren hinsichtlich verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sowie der Umfang der Veröffentlichung des klagsstattgebenden Urteils. Die Beklagte wurde von der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte mit Schreiben vom 2. 3. 2008 aufgefordert, zu den als ge... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die beklagte Rechtsanwaltskammer in einem zwischen einem Versicherungsnehmer als Kläger und der hier klagenden Rechtsschutzversicherung als Beklagter geführten Deckungsprozess gegenüber dem Masseverwalter des kurz nach Prozessbeginn in Konkurs gegangenen Klägers eine Prozesskostendeckung übernommen hat, ohne ein Entgelt dafür zu verlangen. Grund dafür war, dass die Beklagte an einer Klärung der im Deckungsprozess zu beantwortenden Rechtsfrage interes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der für Waren der Klasse 5 (pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke) registrierten österreichischen Wort-Bild-Marke Nr 197.702: Sie vertreibt Arzneimittel (Nerventropfen seit 1999 und Nerventabletten seit 2004) in folgender Aufmachung: Die Erstbeklagte vertreibt seit 2009 über Apotheken ein Erzeugnis mit folgender Aufmachung: Auf e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Martin Leitner und Dr. Ralph Trischler, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Sc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin des oberösterreichischen Frauenmagazins „m*****“, die Beklagte ist ein Marktforschungsinstitut. Die Beklagte erstellte im Auftrag der Herausgeberin des Frauenmagazins „D***** O*****“ eine Reichweiten-Studie („market-Studie 2009“), worin das letztgenannte Magazin mit einer Reichweite von 20 % den ersten Platz belegte. Die Auftraggeberin veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in ihrem Magazin. Zur Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc, *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. P***** GmbH (zuvor M***** GmbH), *****, 2. Dr. H***** M*****, 3. P*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** W*****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Zahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Gemeinschuldner (in der Folge „Beklagter“ genannt) führ(t)en jeweils ein Unternehmen im Bereich Schwer- und Sondertransportbegleitung. Der vormalige Ehegatte der Klägerin hatte zunächst ein einschlägiges Einzelunternehmen betrieben und aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im November 2006 seine Geschäftsbeziehungen und sein Know-how in das neu gegründete Unternehmen der Klägerin übergeführt. Im Februar 2008 wurde die Ehe geschieden. Mit 1. 4... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes P. Willheim, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialver... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteigt und dass die ordentliche Revision zulässig sei. Der Frage, ob das Prozessvorbringen der Beklagten der Klägerin das in jeder Leistungsklage grundsätzlich enthaltene Feststellungsinteresse nehme, komme über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gericht... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist im Verfahren dritter Instanz nicht mehr strittig: Die Klägerin hat in der Ausgabe vom 13. 7. 2009 ihrer Tageszeitung „K*****“ eine unter Urheberrechtsschutz fallende Grafik von Christa B***** zum Thema „Leben auf dem Mond“ veröffentlicht, an der sie die ausschließlichen Verwertungsrechte besitzt. Für die Grafik wurden auch aus dem Internet heruntergeladene Bilder der NASA verwendet. Die Beklagte hat dieses Werk - mit geringfügigen Abänderungen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der bundesweit erscheinenden Tageszeitungen „K*****“ und „K*****“. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“, die mit der Erstbeklagten konzernverbundene Zweitbeklagte ist für die redaktionelle Gestaltung dieser Tageszeitung verantwortlich. Auf der Titelseite der Tageszeitung der Erstbeklagten vom 13. 5. 2009 wurde ein Gesundheitshoroskop mit folgenden Worten angekündigt: „Ihr Sternzeichen verrät: Welche Krankhe... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin gegen den Beklagten auf das Unterbleiben von Verstößen gegen das Markenrecht der Klägerin beantragte die Klägerin, dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils zu unterlassen, ohne Zustimmung der Klägerin die von der Klägerin registrierte Marke „Arthrobene“, insbesondere auf der Internetseite „www.s*****.at“ und/oder in einem Buch, zu bewerben und/oder anzubiet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten den Ersatz von aufgewendeten Detektivkosten in Klagshöhe mit der
Begründung: , er habe sich durch das Verhalten seiner damaligen Ehegattin genötigt gesehen, zum Zweck der Aufklärung, ob sie eine außereheliche Beziehung unterhalte, ein Detektivunternehmen einzuschalten. Der Detektivbericht habe ergeben, dass eine solche Beziehung mit dem Beklagten, der gewusst habe, dass sie verheiratet war, bestünde. Der Beklagte wendete ein, er h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand zweier Entscheidungen des Senats (4 Ob 229/02h im Sicherungsverfahren; 4 Ob 41/06t im Hauptverfahren); hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auch auf den Aufhebungsbeschluss 4 Ob 41/06t verwiesen. Die Stadt Wien beauftragte 1979 den Maler Friedensreich Hundertwasser und den Architekten DI Josef Krawina mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs für ein Wohnbauvorhaben in Wien 3, Kegelgasse/Löwengasse. Hu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der über eine Holdinggesellschaft ausschließlich das Land Oberösterreich beteiligt ist. Sie ist Eigentümerin des zum Verkauf stehenden „Landesforstreviers L*****“, an dessen Erwerb auch die Kläger interessiert sind. Die Parteien streiten über die Frage, ob die von der Beklagten beabsichtigte Veräußerung des Forstreviers an eine regionale Bietergemeinschaft eine staatliche Beihilfe ist, die unter das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Kläger ist an den Wohnungen Top Nr 4 und 5 im Haus ***** Wohnungseigentum begründet. Der Nebenintervenient ist Wohnungseigentümer der im ersten und zweiten Untergeschoß dieses Hauses befindlichen Räumlichkeiten, die im Wohnungseigentumsvertrag als „Einstellraum, Laden, Magazine, Vorraum, Abstellraum, Waschraum und Klosett" gewidmet sind. Im Jahr 2001 vermietete der Nebenintervenient diese Räumlichkeiten an die L***** GmbH, die dort einen Kaffeehausbetr... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt ein Hotel. Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur. Sie nahm an einem von der Beklagten ausgeschriebenen Agenturwettbewerb zur Entwicklung eines Corporate Designs inklusive Logo und eines Kommunikationskonzepts für die Einführung eines neuen Hotels („preiswert mit Designanspruch und Vier-Stern-Service") teil, wofür die Beklagte ein Entgelt von 3.000 EUR leistete. Die Klägerin legte der Beklagten ein Werbekonzept vor, das von einem „All inclusive"- Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft, zu deren Werkbestand unter anderem die Bilder von Alfons Walde gehören. Die Beklagte ist Eigentümerin eines Geschäftslokals in Innsbruck, das sie seit Dezember 2004 ihrem Sohn verpachtet. Dieser vermietet dort Flächen für die Ausstellung und den Verkauf von Handwerksgegenständen und Kunstwerken. Daneben vermittelt er auch den Verkauf der Ausstellungsstücke, „indem er den Verkaufsvorgang vornimmt". ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen verboten der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern unentgeltliche Sachzugaben, insbesondere Gesundheitsbücher, anzukündigen und/oder zu gewähren und ermächtigten die Klägerin zur Veröffentlichung des Urteilsspruchs auf Kosten der Beklagten (nach der teilweisen Abänderung des erstgerichtlichen Urteils durch das Berufungsgericht: nur mehr) im redaktionellen Teil einer Sonntagsausgabe der Tageszeitung „Ö*****". Im Einklang mit der E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröff... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, gegenüber dem Kläger die Verursachung von Lärm, soweit dadurch das zulässige Ausmaß der Emission durch die behördlich genehmigte Anlage „E***** A*****“ im Ausmaß von 30 Dezibel (A) in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr überschritten wird, von den der Beklagten gehörenden, näher bezeichneten Grundstücken auf das dem Kläger gehörende, näher bezeichnete Grundstück zu unterlassen (Punkt I.1.). Hingegen wurde das Mehrbegehre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Raits E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karoline B*****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Haral... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** GmbH. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche der Masse aufgrund des angeblichen Eingriffs der Beklagten in Markenrechte der Gemeinschuldnerin. Die Gemeinschuldnerin ist seit 1998 Inhaberin zweier österreichischer Wortbildmarken mit dem Wortbestandteil: „TRAMONTANA Der wahre Stil des Landes". Diese Marken sind für die Klassen 25 (Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe) und 40 (Materialbearbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel für EDV- und Druckerzubehör. Sie ist Vertragshändlerin der L*****-Gruppe, die unter anderem Tonerkartuschen für Laserdrucker herstellt. Über eigene oder durch Lizenzvertrag abgeleitete Rechte an der Marke „L*****" verfügt die Klägerin nicht. Von September 2004 bis September 2005 erwarb die Klägerin von einem slowenischen Unternehmen Tonerkartuschen, deren Verpackungen mit der Marke „L*****" gekennzeichnet waren, und veräu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (und Widerbeklagte) gehört zu einem weltweit tätigen Elektronikkonzern, sie vertreibt unter anderem Computer, insbesondere Personal Computer (PC) in Österreich. Ihr Kundenkreis umfasst Verbraucher ebenso wie Unternehmen aller Art und öffentliche Stellen. Die Ausstattung der Computer ist unterschiedlich, sodass der Kunde seinen jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend auswählen kann. Die Beklagten (und Widerkläger) sind Verwertungsgesellsc... mehr lesen...