Norm: UrhG §81ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Hinlängliche Bestimmtheit des auf § 81 UrhG gestützten Begehrens der A.K.M., der Beklagte sei schuldig, "es sofort zu unterlassen, das der Klägerin zur ausschließlichen Verwertung zustehende Rechte der öffentlichen Aufführung gesetzlich geschützter Werke des Werkbestandes der Klägerin dadurch zu verletzten, daß er ohne vorher eingeholte Zustimmung der Klägerin wo, durch wenn und auf welche Art immer auch ... mehr lesen...
Die klagende A. K. M. macht geltend, daß die Beklagte Betriebsveranstaltungen abgehalten habe, bei denen gesetzlich geschützte Werke des Werkebestandes der Klägerin ohne deren Bewilligung öffentlich aufgeführt worden seien. Hiedurch sei in die Rechte der Klägerin nach § 18 UrhG. eingegriffen worden. Die Beklagte sei nach § 81 UrhG. schuldig, es sofort zu unterlassen, das der Klägerin zur ausschließlichen Verwertung zustehende Recht der öffentlichen Aufführung gesetzlich geschützter We... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §523CaABGB §1096 A1ABGB §1098 IIdABGB §1447 EUrhG §81UWG §14ZPO S226 IIB12
Rechtssatz: Auf Unterlassung einer Handlung, die von einem andern begangen werden könnte, kann nicht geklagt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 334/58 Entscheidungstext OGH 24.09.1958 1 Ob 334/58 EvBl 1959/1 S 17 6 Ob 299/66 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIEO §378 BEO §381 AUrhG §81UrhG §82UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch ist im Beseitigungsanspruch nicht enthalten. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Eingriffshandlungen ist nicht möglich, wenn im Hauptprozeß bloß ein Beseitigungsanspruch geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 154/58 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81ZPO §226 IIB4ZPO §235 C
Rechtssatz: Wird ein allgemeiner Unterlassungsanspruch nach § 81 UrhG im Zuge der Verhandlung auch noch auf einen weiteren Vorfall gestützt, dann liegt keine Klagsänderung im Sinne des § 235 Abs 1 ZPO vor. Entscheidungstexte 1 Ob 148/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 148/58 4 Ob 398/78 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Betrieb". Entscheidungstexte 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/55 Veröff: SZ 28/268 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0077232 Dokumentnummer JJR_19551228_OGH0002_0030OB00602_5500000_002 mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88
Rechtssatz: Der Ausdruck "Beauftragter" in den §§ 81 und 88 UrhG ist im weitesten Sinne zu verstehen. Zu den Beauftragten gehört jeder, der ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, auf Grund eines anderen Rechtsverhältnisses dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 IIAEO §355 Abs1 XIIUrhG §81UrhG §82
Rechtssatz: Der Beseitigungsanspruch nach § 82 UrhG ist nach § 353 EO zu vollstrecken (Urteilsbegehren auf Leistung). Entscheidungstexte 3 Ob 301/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 301/53 Veröff: GR 1953,67 = SZ 26/131 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04... mehr lesen...
Das Erstgericht hat gegen die Beklagten wegen Vervielfältigung von zwei Lichtbildern, die vom Kläger deutlich signiert waren, gemäß §§ 81, 82 Urheberrechtsgesetz ein Unterlassungs- und Beseitigungsverbot erlassen, gemäß §§ 86, 87 UrhG. die Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 300 S als angemessenes Entgelt und Schadenersatz verurteilt und gemäß § 85 UrhG. dem Kläger die Befugnis zur Veröffentlichung des Urteiles binnen zwei Monaten zugesprochen. Der dagegen vom Beklagten erhoben... mehr lesen...