RS OGH 1979/11/12 4Ob374/79

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Veröffentlicht am 12.11.1979
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Norm

UrhG §81

Rechtssatz

Bei der durch die Einbringung der im Gesetz vorgesehenen Unterlassungsklage erfolgenden Abwehr einer Gesetzesverletzung kann von einer schikanösen Rechtsausübung selbst dann nicht gesprochen werden, wenn der geschädigte Urheber seinen Unterlassungsanspruch nur gegen einen von mehreren Gesetzesverletzern richtet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 374/79
    Entscheidungstext OGH 12.11.1979 4 Ob 374/79
    Veröff: GRURInt 1980,308

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0077164

Dokumentnummer

JJR_19791112_OGH0002_0040OB00374_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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