Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74UrhG §81
Rechtssatz: Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin der "Neuen Kronen Zeitung". Der Beklagte war Geschäftsführer der T***** GmbH. In den Ausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" vom 24., 25., 26., 27. 10., 5., 7., 8., 12., 19., 23. 11., 1., 2., 3., 7., 10., und 14. 12. 1999 erschienen Artikel, die sich mit der Tätigkeit und finanziellen Gebarung des Beklagten als Geschäftsführer der T***** GmbH befassten und deren Überschriften wie folgt lauteten: 24. 10. 1999: Es geht um "Medien... mehr lesen...
Norm: HGB §142UmwG §5UrhG §81
Rechtssatz: Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge (hier: Umwandlung nach § 5 UmwG und Vermögensübernahme nach § 142 HGB) muss sich die Rechtsnachfolgerin das bisherige rechtswidrige Verhalten jener Gesellschaften, die ihre Rechtsvorgänger waren, zurechnen lassen. Bei Ausmessung der Höhe des Ersatzbetrags nach § 87 Abs 2 UrhG ist in Fällen der Verletzung des Bildnisschutzes in Verbindung mit einer herabsetzenden, das Sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F***** war im Oktober 1998 die ursprünglich beklagte F***** Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. (FN 168320f), die auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom 16. 2. 1999 gem § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der Personengesellschaft F***** GesmbH & Co KG (FN 182284s) aufgelöst und gelöscht wurde. Letztere Personengesellschaft wurde infolge Zusammenschlussvertrags vom 27. 7. 1999... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortbildmarke Nr 182460: Die Klägerin hat ihre Wortbildmarke am 3. 5. 1999 auch in Venezuela angemeldet. Sie vertreibt unter dieser Marke ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk (Energy Drink), das in Österreich einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat. Das Getränk wird vor allem in Dosen zu 250 ml abgefüllt. Die Dosen sind in den Farben Blau, Silber, Rot und Gold gehalten, wobei die Vorderseite - entsprechend der... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung mangelhaft sei, weil das Rekursgericht die Unterlassung der Einvernahme von Auskunftspersonen nicht als Verfahrensmangel gewertet habe. Entgegen der Auffassung des Rekursgerichts lägen sekundäre Feststellungsmängel vor. Die Unterlassung der Einvernahme von Auskunftspersonen kann im Revisionsrekursverfahren nur gerügt werden, wenn und soweit sekundäre Feststellungsmängel vorlieg... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der deutschen überregionalen Tageszeitung "F*****" (F*****). Die Zweitbeklagte betreibt im Internet unter der Domain "f*****.de" die "F***** Online"; unter den von ihr angebotenen Internet-Dienstleistungen befinden sich auch Marktübersichten und Kurzbeschreibungen aller Stellenangebote des Stellenmarktes der F***** sowie jeden Freitag ab 16 Uhr eine Übersicht über alle Angebote des F*****-Stellenmarktes der kommenden Samstagausgabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1992 bestand für Rechtsanwälte und Notare die Möglichkeit, im Wege unter anderem der D***** GesmbH (in der Folge: Vertragspartnerin) auf Daten aus dem elektronisch geführten Firmen- und Grundbuch zuzugreifen. Auch der Kläger als Rechtsanwalt besaß über die Vertragspartnerin einen derartigen Zugang. Die Vertragspartnerin erbrachte ihre Dienstleistungen unter der Produktbezeichnung "Telehost" über den sogenannten "VT 100-Zugang". Auf Grund einer Systemänd... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben sich als Bietergemeinschaft mit Schreiben vom 3. 12. 1999 an der im Verhandlungsverfahren abgewickelten Ausschreibung der Generalplanerleistungen "Städtische Betriebsküchen" der Stadt G***** als Bieter beteiligt. Auch die Beklagten haben sich als Bietergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren beteiligt und den Zuschlag erhalten. Der Ausschreibung lagen folgende wesentliche Bedingungen zugrunde: Das ausgeschriebene Projekt umfasste Generalplanerleist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin betreibt im Kinozentrum "H*****" in P***** das Cafe S***** mit rund 80 Sitzplätzen und etwa 25 Bar- und Stehplätzen. Das Kinozentrum befindet sich neben dem Einkaufszentrum "P*****"; zwischen diesem Einkaufszentrum und dem Einkaufszentrum "U*****" liegen rund 500 bis 600 m. Der Zweitkläger betreibt im Einkaufszentrum "P*****" das Kaffeehaus "G*****" mit rund 120 Sitzplätzen. Bis 1997 betrieb er im - vom Einkaufszentrum "U*****" etwa 5 Gehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt Konsolen für Computerspiele, die als Sony Play Station bezeichnet werden, und die dazugehörigen Computerspiele. Beim Abspielen der Computerspiele erscheinen bei allen Videospielen der Sony Unternehmensgruppe die registrierten Marken "PlayStation", "Sony" oder auch "Sony Entertainment". Die Klägerin nutzt diese Marken aufgrund einer Vereinbarung mit der Sony ***** SA *****. Der Beklagte verfügte vom 13. 1. 1992 bis 30. 1. 1993 über ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt die Rechte und Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler und Schallträgerhersteller treuhändig wahr. Alle namhaften inländischen Tonträgerhersteller haben die Klägerin mit der treuhändigen Wahrnehmung der ihnen zustehenden Leistungsschutzrechte an Darbietungen und Schallträgeraufnahmen betraut, ihr zu diesem Zweck die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte übertragen und ausschließende Nutzungsrechte einge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke Pycnogenol, RegNr 157.335, mit Priorität vom 25. 8. 1994. Diese Marke ist aufrecht und für Waren der Klasse 3 (Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Seifen, Parfümerien, Haarlotion, Zahnputzmittel) und der Klasse 5 (pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, diätische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Diätnahrungsmittelzusätze, nämlich pflanzliche Extrakte in Tabletten-, Kapsel- und Pul... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen konnten nicht feststellen, dass der Beklagte, der keine entsprechende behördliche Genehmigung besitzt, nach dem 25. 7. 1997 Altöl und Altspeisefette zwecks Entsorgung eingesammelt und dadurch gegen § 15 Abs 1 AWG verstoßen hat. Nach den maßgeblichen Feststellungen hat der Beklagte zwar vor dem genannten Zeitpunkt die vom Kläger beanstandete Tätigkeit ausgeübt und ist deswegen auch verwaltungsstrafrechtlich verurteilt worden. In der Folge hat der Bek... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und stRsp richtet sich der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch nicht nur gegen den unmittelbaren Täter (Störer), also gegen jene Person, von der die Beeinträchtigung ausgeht und auf deren maßgeblichen Willen sie beruht, sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers (ÖBl 1996, 122 - Gratisflugreisen II mwN; Koppensteiner aaO § 34 Rz 42 mit Judikaturnachweisen in FN 162). ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung jede Information im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Beiträge in Printmedien, in denen sein Name wiederholt und auffällig genannt wird, wenn diese mit einer Anzeige verbunden sind, verboten. Grundlage dieses Unterlassungsgebots waren redaktionelle Fachartikel in zwei Ausgaben einer gratis an Haushalte verteilten Zeitung, in denen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang immer an der konkreten wettbewerbswidrigen Handlung zu orientieren und darf nicht völlig unbestimmt sein (ständige Rechtsprechung RIS-Justiz RS0037607; RS0037645). Allerdings ist bei Unterlassungsansprüchen eine gewisse allgemeine Fassung des Begehrens iVm Einzelverboten meist schon deswegen erforderlich, um die Umgehung des erwähnten Verbotes nicht allzu leicht zu machen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F*****. In der Ausgabe Nr. 3 vom 19. 10. 1998 erschien unter der Überschrift "Das 700-Millionen-Ding des Bankiers R*****" ein Artikel über den Kriminalfall Wolfgang R*****, der mit zwei Lichtbildern des Klägers illustriert ist. Rechts neben dem ersten Bild ist unter anderem zu lesen: "Wolfgang R*****, Bankier und Bankräuber, Strafanzeige: ...". Links neben dem ersten Bild befindet sich unter... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile errichten und warten Sicherheitsanlagen. Ing. Martin P*****, der Geschäftsführer der 1996 gegründeten Beklagten, war von August 1994 bis Oktober 1995 bei der Klägerin angestellt und für die Abwicklung von Bauaufträgen sowie die technische Betreuung von Wartungskunden zuständig. In der zweiten Jahreshälfte 1996 schlossen die Streitteile zur Beendigung von Meinungsverschiedenheiten eine schriftliche Vereinbarung, deren Punkt V. wie folgt lautet: Die Streit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins profil. Die Beklagte ist eine Zeitungsvertriebsgesellschaft, die in ihren Vertrieb unter anderem auch das wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin FORMAT aufgenommen hat, dessen Eigentümerin und Verlegerin die FORMAT Zeitschriftenverlagsgesellschaft (in der Folge: Verlegerin) ist. Beide Magazine liefern einander einen heftigen Preiskampf auf dem Markt. Zum Zeitpunkt des Markteintr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Nutzungsberechtigte aus einem Patent der Nebenintervenientin betreffend Fugendübel. Fugendübel dienen als Verbindung für Dehn-, Schnitt-, Bewegungs und Tagesfugen insbesondere in Betondecken oder Betonflächen, Estrichen und Fliesestrichen, und bestehen aus einem Grundelement aus Rundmetall und einer Kunststoffhülle. Die Beklagte, deren Geschäftsführer Hermann S***** ist, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4. 5. 1995 gegründet. Am 4. 3. 1994 schloss... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz: Ein Beklagter haftet nicht allein deshalb für Eingriffe in Urheberrechte anläßlich von Konzertveranstaltungen, weil er Proponent des die Konzerte organisierenden Vereins war oder weil er (nach der Konstituierung des Vereins in der ersten Generalversammlung) im Kartenvorverkauf tätig war und den Druckauftrag für Eintrittskarten namens des Vereins erteilt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz zur Vermittlung der Rechte zur öffentlichen Aufführung von Werken der Tonkunst befugt, zu deren Aufführung es nach den gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung des Berechtigten bedarf; sie erteilt Werknutzungsbewilligungen für Werke, die ihrem Werkebestand angehören, und hebt das Entgelt hiefür ein. Die Beklagten waren Proponenten des Vereins "Kultur- und Sportverein W*****" (in der Folge: Verein) mit dem Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "t*****". Einzige Gesellschafterin der Klägerin ist die Verlagsgruppe N***** Gellschaft mbH & Co. KG; persönlich haftende Gesellschafterin dieser KG ist die Verlagsgruppe N***** Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer zugleich auch Geschäftsführer der Klägerin sind. Die Drittbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertbeklagte ist, vertreibt die von der Erstbeklagten,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Erstklägerin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitklägerin ist, ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****" und der Tageszeitung "t*****". Die angefochtene Entscheidung verbietet der Beklagten, ab sofort bis zwei Wochen nach Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils zu unterlassen, Zugaben zu den von ihr verlegte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in der grundlegenden Entscheidung SZ 63/193 = MR 1990, 230 (zust. M. Walter) = ÖBl 1991, 188 = GRURInt 1991, 653 - Oberndorfer Gschichtn ausgesprochen, daß auch relativ kleine Teile von Rundfunksendungen dem Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers unterliegen, sofern diese Teile nicht völlig unwesentlich sind, und dies mit dem insoweit eindeutigen Gesetzestext des § 76a Abs 1 UrhG begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 7. 1995 ertranken Alfred, Corinna und Carina Z***** in einem auf öffentlichem Wassergut der klagenden Partei befindlichen Rückhaltebecken. Die Viertbeklagte, die Witwe nach Alfred Z***** hat in einem gegen die Republik Österreich geführten Rechtsstreit den Ersatz von Begräbniskosten ersiegt, wobei der Republik Österreich zur Last gelegt wurde, angesichts des zu steilen Ufers des Rückhaltebeckens die Gefahrensicherungspflicht verletzt zu haben. Die nun beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...