Entscheidungsgründe: M*** R*** Limited in London ist die Herstellerin sämtlicher mit der Marke "M***" bezeichneter Schallträger, darunter auch der im Jahre 1986 hergestellten Schallplatten der Interpretengruppe "Crime and the City Solution" mit dem Titel "Room of lights". Mit befristeten Verträgen übertrug M*** R*** Limited die Vertriebsrechte des Herstellers an mit der Marke "M***" bezeichneten Schallplatten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schwe... mehr lesen...
Norm: UrhG §24
Rechtssatz: Eine vertragliche Regelung, wonach eine Partei erst (und nur) dann das Recht erlangen sollte, eine bestimmte kommerzielle Verwertungsmöglichkeit auf eigene Kosten und Gefahr wahrzunehmen, wenn die andere Partei von dieser ihr aufgezeigten Verwertungsmöglichkeit innerhalb von vier Wochen keinen oder nur einen unzureichenden Gebrauch machen sollte, spricht für das Vorliegen eines Werknutzungsrechts. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen räumten dem Verleger Josef Gotthard B*** mit den Verlagsverträgen vom 20.Oktober 1982, 25.Februar 1983 und 1. Mai 1983 Werknutzungsrechte an den von ihnen verfaßten Werken der Literatur ("Salz des Lebens", "Mitbringsel", "Einen Fingerwurm muß man haben") ein. Josef Gotthard B*** verpflichtete sich, von diesen Werken je 1000 Exemplare in Buchform zu drucken und herauszugeben; die Klägerinnen hatten die Hälfte der Herstellungskosten zu tragen. Fü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1172ABGB §1173KO §21UrhG §24UrhG §32 Abs1
Rechtssatz: Tritt der Masseverwalter im Konkurs des werknutzungsberechtigten Verlegers vom Verlagsvertrag zurück, erlöschen die beiderseitigen Erfüllungsansprüche. Das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht steht wieder dem Urheber (Verlagsgeber) zu. Dieser kann jedoch die unverkauften Restbestände des Werkes nicht herausverlangen. Der Masseverwalter darf sie aber nicht mehr verbreiten... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines Vereines. Zu ihrem Werkbestand gehören u.a. die Werke des österr. Zeichners Willy M***. Die beklagte Kommanditgesellschaft betreibt den Großhandel mit Mal- und Bilderbüchern. Die Klägerin, die u.a. ein gleichlautendes Unterlassungsbegehren stellte, beantragte, der Beklagten durch einstweilige Verfügung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites über den geltend gemachten Unterlassungsanspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende EL Lizenzvermittlungsgesellschaft mbH in München beantragt, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1. es zu unterlassen, Werbeprospekte und Schulartikel mit figürlichen Abbildungen wie Beilage 12, welche die vom alleinigen Urheber Pierre C, genannt "Peyo", geschaffenen "Schlümpfe" plagiieren, zu verkaufen und zu vertreiben; 2. der Klägerin über die Verkäufe von Schulartikeln gemäß Punkt 1. Rechnung zu legen, und zwar unter Angabe der einzelnen Fakturen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeGebG §33 TP5PatG 1970 §35UrhG §24
Rechtssatz: Lizenzverträge sind nicht Bestandverträge im Sinne des ABGB, sondern Verträge sui generis. Sie sind daher nicht gebührenpflichtig. GlRS VwGH vom 24.09.1952, 869/51 GlRS VwGH vom 09.12.1953, 501/53; Veröff: ÖBl 1954,9 Entscheidungstexte 6 Ob 650/79 Entscheidungstext OGH 29.08.1979 6 Ob 650/79 nur: Lizenzverträge s... mehr lesen...
Gegenstand der klagenden "A Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch musikalischer Urheberrechte GmbH" ist nach § 1 Abs. 1 ihres Gesellschaftsvertrages (abgedruckt bei Dittrich, Österreichisches und internationales Urheberrecht, 701 ff.) die kommissionsweise Verwaltung und Auswertung der den Urhebern musikalischer Werke mit und ohne Text, deren Rechtsnachfolgern und jenen Personen und Unternehmungen, denen gemäß § 24 UrhG eine Werknutzung gestattet wurde, gemäß § 15 Abs. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §16 Ab1UrhG §16 Abs3UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Hat der Urheber die Verbreitungsbefugnis als Werknutzungsrecht einer Wahrnehmungsgesellschaft eingeräumt und hat diese - oder auf Grund eines Gegenseitigkeitsvertrages eine andere nationale Wahrnehmungsgesellschaft - in der Folge eine räumlich beschränkte Werknutzungsbewilligung eingeräumt, dann wird durch eine Verbreitung von Werkstücken außerhalb dieses Vertragsgebietes nicht nur das... mehr lesen...
Norm: UrhG §16 Abs1UrhG §16 Abs3UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Durch jene Vorschriften des "GEMA-Normalvertrages für die phonographische Industrie (Schallplatten) 1975", welche den Hersteller zur Angabe des örtlichen Verbreitungsgebietes aller aus seinem Lager hinausgehenden Schallplatten verpflichten, wird die Verbreitungsbefugnis des Herstellers auf den betreffenden räumlichen Bereich beschränkt. Das Verbreitungsrecht bezieht sich solcherart nu... mehr lesen...
Norm: UrhG §16 Abs1UrhG §16 Abs3UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Da Rechtsnehmer mit örtlich beschränkter Verbreitungsbefugnis zum Inverkehrbringen von Werkstücken nur innerhalb des ihnen vertraglich zugewiesenen Gebietes "berechtigt" sind, kann ihre Zustimmung zu Veräußerungen außerhalb dieses Gebietes nicht zum "Verbrauch" des Verbreitungsrechtes des Urhebers oder der sonstigen "Berechtigten" führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Das (ausschließliche) Werknutzungsrecht im Sinne des § 24 Satz 2 UrhG ist ein neues, vom Verwertungsrecht des Urhebers verschiedenes absolutes Recht; seine Bestellung ist keine Rechtsübertragung, sondern eine konstitutive Rechtsbegründung im Sinne einer Belastung des Urheberrechts. Der Werknutzungsberechtigte ist nicht Rechtsnachfolger, sondern Rechtsnehmer des Urhebers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §1172UrhG §24UrhG §26UrhG §31 Abs1VerwGesG §1
Rechtssatz: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe ei... mehr lesen...
Die klagende "Austro-Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH" verwaltet und verwertet die den Urhebern musikalischer Werke - mit oder ohne Text - zustehenden "mechanisch-musikalischen" Rechte, also insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 15, 16 UrhG, soweit es sich auf die Übertragung der Werke auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe für das Gesicht und Gehör (Bild- und Schallträger) und auf die V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002HGB §406UrhG §24UrhG §26VerwGesG §1
Rechtssatz: Rechtsnatur des zwischen dem Urheber eines literarischen oder musikalischen Werks und einer Verwertungsgesellschaft geschlossenen sogenannten "Wahrnehmungsvertrages" und der zu diesem Zweck abzugebenden "Übertragungserklärungen". Entscheidungstexte 4 Ob 340/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 340/78 Veröff:... mehr lesen...
Norm: UrhG §24VerwGesG §1
Rechtssatz: Die Austro - Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch - musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H. genießt nicht den Monopolschutz des VerwGesG; davon abgesehen, hat sie aber nach § 1 ihres Gesellschaftsvertrages die typischen Aufgaben einer Verwertungsgesellschat zu erfüllen. Entscheidungstexte 4 Ob 340/78 Entscheidungs... mehr lesen...
In der Wiener Zeitung vom 14. 10. 1967 erschien eine Ausschreibung der Beklagten für einen innerösterreichischen Wettbewerb für die "Goldene Rose von Montreux", der die Verfassung eines Drehbuchs für einen von der Beklagten herzustellenden Beitrag betraf. Der Kläger behauptet, daß er sich unter dem Namen Anton R an diesem Wettbewerb beteiligt habe und sein Werk - ein Drehbuch für das Fernsehstück "C'est la vie" - als eines der drei besten qualifiziert worden sei. Obgleich die Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §860ABGB §861UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Die Ausschreibung eines Wettbewerbs durch den ORF zur Herstellung eines für einen bestimmten Zweck geeigneten Drehbuches, bei dem die drei besten, von einer Jury auszuwählenden Einsendungen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages "in das Eigentum" des ORF übergehen sollen, welchem der Autor gegen Bezahlung dieses Betrages das ausschließliche Werknutzungsrecht einräumt, ist keine Auslobung, so... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIUrhG §24VerwGesG §3 Abs2
Rechtssatz: Konkludenter Abschluß eines Werknutzungsvertrages mit der AKM durch Unterfertigung eines bei der Gewerbebehörde aufliegenden Antragsformulars. Entscheidungstexte 4 Ob 330/68 Entscheidungstext OGH 22.10.1968 4 Ob 330/68 Veröff: ÖBl 1969,72 = JBl 1970,258 (mit Besprechung von Bydlinski) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §879 Abs1UrhG §24 ff
Rechtssatz: Die Abtretung eines Anteils aller in Zukunft für eine Operette eingehenden Tantiemen durch den Komponisten an den Mitleiter des Verlages, der das alleinige Verlags-, Vertriebs- und Aufführungsrecht an dem Werk besitzt, mit Zustimmung des Verlages als Gegenleistung für die Unterbringung der Operette in einem bestimmten Theater verstößt nicht gegen die guten Sitten; eine solche Vereinbarung ist... mehr lesen...
Norm: UrhG §23UrhG §24UrhG §91
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht; nur der Inhaber eines Werknutzungsrechtes hat einen Anspruch gegen Dritte nach § 91 UrhG. Entscheidungstexte 9 Os 94/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1961 9 Os 94/62 Veröff: EvBl 1962/512 S 661 = SSt XXXIII/35 = ÖBl 1963,13 4 Ob 369/79 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26UrhG §91
Rechtssatz: Ein Optionsvertrag, durch den der Autor seinem Verleger das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung das ausschließliche Recht auf Verwertung von schon vorhandenen oder zukünftig zu schaffenden literarischen Werken des Autors zu erwerben, verschafft dem Verleger noch kein Werknutzungsrecht (ius in re), sondern nur einen Anspruch auf Erwerb eines solchen (ius ad rem). Die Nichteinhaltung eines solchen... mehr lesen...
Das Fernmeldebetriebsamt der beklagten Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) sendet unter den Kundendienstnummern des Wiener Ortsgesprächsverkehrs 15 60 ("Sagen und Märchen") und 15 62 ("Schallplatte der Woche") Musikstücke von Tonbändern, die es durch Abspielen von Schallplatten aufgenommen hat. Unter anderem wurde im Jahr 1959 die Schallplatte "Der alte Brummbär" von Julius F. von der beklagten Partei auf Tonband aufgenommen und das Werk mittels des Tonbandes eine Wo... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §24
Rechtssatz: Mit der Übertragung des Rechtes auf Herstellung einer Schallplatte ist nicht schon ex lege auch das Recht zum Überschneiden auf Tonbänder - als bloß technischem Zwischenvorgang - und deren Produzierung verbunden. Entscheidungstexte 4 Ob 317/60 Entscheidungstext OGH 26.04.1960 4 Ob 317/60 Veröff: SZ 33/45 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Unterschied zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht. Nur der Inhaber eines Werknutzungsrechts hat im Rahmen des mit dem Urheber abgeschlossenen Vertrages das Recht, im eigenen Namen Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 519/55 Entscheidungstext OGH 26.08.1955 5 Os 519/55 Veröff: SSt XXVI/56 ... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei hat beantragt, der beklagten Partei, ihrer Gegnerin, mit einstweiliger Verfügung zur Sicherung ihres diesbezüglichen Unterlassungsanspruches zu verbieten, weiterhin von der Klägerin der Beklagten zur Veröffentlichung übergebene Romane mit der früher vereinbarten Urheberbezeichnung Viki B., einem der mehreren Pseudonyme der Klägerin, bei der Veröffentlichung zu versehen. Sie begrundet diesen Antrag damit, daß sie das Vertragsverhältnis mit der beklagt... mehr lesen...
Norm: UrhG §20UrhG §24UrhG §29
Rechtssatz: Ein Werknutzungsrecht kann sich nur auf einzelne oder alle nach den §§ 14 bis 18 UrhG dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten beziehen, nicht aber auf das Recht, eine bestimmte Urheberbezeichnung zu verwenden. Es kann daher auch nicht eine teilweise vorzeitige Auflösung des Werknutzungsvertrages nach § 29 UrhG, die an sich zulässig wäre (hinsichtlich einzelner von mehreren Werken), in der Weise erfo... mehr lesen...