Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Im Jänner 2010 begann eine Informationskampagne des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Bildungsreform. Unter dem Titel „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ war es das Ziel dieser Initiative, die Bedeutung der Bildung für Kinder und die Zukunft des Landes zu unterstreichen. Wesentlicher Teil der von der beklagten Werbeagentur erarbeiteten Kampagne war ein rund einminütiger Kurzfilm mit einer Präsentation zahlreicher Kinderfotos großer Söhne und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Zivilingenieur für Bauwesen, die Beklagte die mit der Errichtung und dem Betrieb der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen betraute Aktiengesellschaft. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte dem Kläger ein angemessenes Entgelt für die (angebliche) Verwendung von dessen Plänen für den Bau einer Autobahnstation in T***** am Nordufer des *****sees zahlen muss. Der Kläger erfuhr im Jahr 1996, dass die Beklagte einen Standort fü... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, wie sich ein auf § 20b AO gestützter Rücktritt eines Werknutzungsberechtigten auf Unterlassungsansprüche des Urhebers gegen Dritte auswirkt, die ihre Rechte vom Werknutzungsberechtigten ableiten. Dem liegt folgender im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger Sachverhalt zugrunde: Eine Gesellschaft war Generalunternehmerin für die Errichtung mehrerer Attraktionen im Wiener Prater. In ihrem Auftrag stellte die Klägerin den Film ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Schenk und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei a*****-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christian Riesemann, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Heinz Kupferschmid und Mag. Gerhard Kuntner, Rechtsanwälte in Graz, wegen Unterlassung (Streitwert 36.00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Besicherung der von der klagenden Sparkasse dem späteren Gemeinschuldner, einem freischaffenden Komponisten, gewährten Kredite, trat dieser mit Vereinbarung vom 17. 12. 1997 seine künftigen Tantiemenforderungen gegenüber der AKM und der Austro Mechana an die Klägerin ab. Die AKM und Austro Mechana wurden von diesen Forderungsabtretungen verständigt. Die Verrechnung der Tantiemenforderungen durch die Verwertungsgesellschaften erfolgt vierteljährlich (März, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Internetplattform "www.news.at" und "www.news-networld.at". Sie hat unter ihrer Domain eine (nach Bezeichnung der Klägerin) "Community" eingerichtet, die es Besuchern ihrer Website ermöglicht, miteinander zu kommunizieren. Diese Kunden werden von der Klägerin regelmäßig mit verschiedenen Informationen betreut und durch "Stories und Abbildungen" unterhalten. Der Beklagte war mit Vertrag vom 15. 3. 2001 von der Klägerin beauf... mehr lesen...
Begründung: Nach dem festgestellten Sachverhalt hat Gerhard O***** (dessen Einzelrechtsnachfolgerin die Klägerin infolge einer Unternehmensübergabe ist) 1999 zusammen mit der Kulturmanagerin Eva H***** einen Internetauftritt im Umfang von ca. fünf bis zehn Webseiten, die den als Theater- und Fernsehschauspieler im deutschsprachigen Raum bekannten Beklagten präsentiert, entworfen, realisiert, unter einer aus dem Namen des Beklagten gebildeten Domain ins Netz gestellt und ihm - als ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht zulässig: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits erkannt, dass nicht nur Bauwerke, sondern auch deren Modelle, Pläne, Zeichnungen und Entwürfe als Werke der bildenden Künste (§ 3 Abs 1 UrhG) unter der Voraussetzung schutzfähig sein können, dass es sich dabei um eine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinn des § 1 Abs 1 UrhG handelt (4 Ob 26/00b). Bei Werken der Baukunst ist maßgeblich, ob die zu beurteilende Ausführung einer auf te... mehr lesen...
Begründung: Von den als erheblich geltend gemachten Rechtsfragen hängt die Entscheidung nicht ab: Rechtliche Beurteilung Nach dem festgestellten Sachverhalt hat der Kläger der Beklagten 1997 die Werknutzungsrechte an den von ihm hergestellten Lichtbildern "für Katalog und Folder" und nicht, wie die Beklagte behauptet, ganz allgemein für "Werbung" eingeräumt. Für die Entscheidung ist es daher unerheblich, ob die Einräumung von Werknutzungsrechten dann au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte erbringen in Österreich Dienstleistungen auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Die Drittbeklagte ist - zumindest mittelbar - Gesellschafterin der Erst- und Zweitbeklagten. Sie hat von der S*****, *****gmbH ***** sämtliche Werknutzungsrechte an dem EDV-Programm "S*****-C*****" übertragen erhalten und der Erst- und der Zweitbeklagten daran - zumindest mittelbar - Werknutzungsrechte eingeräumt. Di... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der durch das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vertretenen Republik Österreich als Auftraggeberin und der Klägerin als Auftragnehmerin wurde am 26.7.1994 ein Werkvertrag über die Konzeption und Durchführung einer "AIDS-Kampagne 1994" geschlossen. Die Konzeption und Produktion der TV- bzw. Videoclips sollte in Zusammenarbeit zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erfolgen, und zwar gemäß den präsentierten Vorschlägen (§ 1 Pu... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Wird ein Werk im Auftrag eines anderen geschaffen, so wird diesem damit jedenfalls schlüssig das Recht eingeräumt, das Werk zu dem Zweck zu verwenden, zu dem es in Auftrag gegeben wurde. Ist der Auftrag für den Auftraggeber nur sinnvoll, wenn er allein berechtigt ist, das Arbeitsergebnis zu verwenden, dann schließt der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande gekommene Vertrag die Einräumung eines Werk... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Das Ausmaß der Befugnisse, die der Werknutzungsberechtigte durch den Werknutzungsvertrag erhält, reicht im Zweifel nicht weiter, als es für den praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung erforderlich ist. - "Zweckübertragungstheorie" (hier: Text der Bundeshymne). Entscheidungstexte 4 Ob 1105/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §38
Rechtssatz: Da Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen auch schenkungsweise eingeräumt werden können, bedarf ein Schenkungsvertrag über die Gestattung derartiger Verwertungsrechte an einem erst künftig zu schaffenden Werk gemäß dem - insoweit über die in § 943 ABGB normierte Form des Schenkungsvertrages hinausgehenden - § 1 Abs 1 lit d NZwG zu seiner Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes, scheidet doch in eine... mehr lesen...
Norm: B-VG Art8aRFG §2UrhG §24UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Da der Verfasserin des Textes der Zweck einer Bundeshymne klar sein musste, hat sie schon mit der Beteiligung an dem Preisausschreiben - unabhängig von der Kenntnis der darin festgelegten Bedingungen - das schlüssige Einverständnis zur Übertragung der Werknutzungsrechte an die Nebenintervenientin erteilt. Die Verwendung der Musik der Bundeshymne zum Sendeschluss des ORF fällt jedenfalls... mehr lesen...
Norm: UrhG §21UrhG §24
Rechtssatz: Zulässig sind Änderungen, die der Urheber dem zur Benutzung des Werkes Berechtigten nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht untersagen kann, namentlich Änderungen, die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzungen gefordert werden. Die Frage, an welcher Stelle der einzelnen Werkstücke - neben dem Titel - auch die Urheberbezeichnung anzubringen ist, richtet sich nach... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUrhG §21UrhG §24
Rechtssatz: Da eine Verletzung der in § 21 UrhG genannten Urheberpersönlichkeitsrechte nicht nur eine Verletzung des Verlagsvertrages, sondern auch eine Urheberrechtsverletzung bedeutet, können einstweilige Verfügungen zum Schutze vor Veränderungen auch dann, ohne die im § 381 EO bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden (§ 81 Abs 2 UrhG), wenn sich der Anspruch auf Unterlassung einer konkreten Änderung erst a... mehr lesen...
Norm: UrhG §24
Rechtssatz: Überträgt der Urheber einem anderen das "Eigentum" an seinem Werk, dann ist damit in der Regel die umfassendste Rechtseinräumung, nämlich die Einräumung eines Werknutzungsrechtes, gewollt. Entscheidungstexte 4 Ob 53/93 Entscheidungstext OGH 08.06.1993 4 Ob 53/93 Veröff: ÖBl 1993,184 = MR 1993,187 (M Walter) 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Im Februar 1992 war der Kläger von der Beklagten mit der Erstellung eines "Corporate Identity-Programms" ("CI-Programms"), also mit der Gestaltung eines Signets (Logos) und von Drucksorten (Briefköpfen, Kuverts, Visitenkarten udgl), beauftragt worden. Der Kläger lieferte in mehreren Layoutphasen bis zum 21.2.1992 ein "CI-Programm", darunter auch das nachstehende, von ihm gestaltete Logo, an die Beklagte aus: Mit Schreiben vom 24.2.1992 brachte die Beklagte dem Kläg... mehr lesen...