RS OGH 1972/10/3 4Ob343/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §860
ABGB §861
UrhG §24
UrhG §26

Rechtssatz

Die Ausschreibung eines Wettbewerbs durch den ORF zur Herstellung eines für einen bestimmten Zweck geeigneten Drehbuches, bei dem die drei besten, von einer Jury auszuwählenden Einsendungen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages "in das Eigentum" des ORF übergehen sollen, welchem der Autor gegen Bezahlung dieses Betrages das ausschließliche Werknutzungsrecht einräumt, ist keine Auslobung, sondern ein verbindliches Anbot zum Abschluß eines Werknutzungsvertrages. Der Vertrag kommt mit der Teilnahme eines Autors an diesem Wettbewerb zustande; die Entscheidung der Jury ist nur eine aufschiebende Bedingung für seine volle Wirksamkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013917

Dokumentnummer

JJR_19721003_OGH0002_0040OB00343_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten