Norm
UrhG §24Rechtssatz
Unterschied zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht. Nur der Inhaber eines Werknutzungsrechts hat im Rahmen des mit dem Urheber abgeschlossenen Vertrages das Recht, im eigenen Namen Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0077656Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022