Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien richtete am 26.1.1994 zu Uv 122/000029 an den Vater und Unterhaltsschuldner Hans V***** folgendes Aufforderungsschreiben: "Betrifft UV-Sache Michael V*****, geboren 25.9.1973, Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 29, 30 UVG. "Betrifft UV-Sache Michael V*****, geboren 25.9.1973, Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen gemäß Paragraphen 29,, 30 UVG. Auf Grund des Beschlu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d3AußStrG §14 Abs2 Z1 B1AußStrG §144 Abs3UVG §15 Abs3UVG §28
Rechtssatz: Auch gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, in dem über Einwendungen des Unterhaltsschuldners gegen den Rückforderungsanspruch des Bundes im Außerstreitverfahren nach § 28 UVG aufgrund gewährter Vorschüsse nach § 4 Z 2 UVG entschieden wird, ist der Revisionsrekurs nur wegen erheblicher Rechtsfragen zulässig, soferne der Anspruch fünfzigtausend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Harald St*****, infolge Revisionsrekurses des Präsidenten des Oberlandgerichtes Linz gegen den Beschluß des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgericht vom 22.April 1992, GZ 22 a R 123, 124/92-38, womi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Bezirksjugendamtes für den 6. und 7. Bezirk auf Enthebung von der Stelle eines besonderen Sachwalters (§ 9 UVG) ab. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs des Bezirksjugendamtes für den 6. und 7. Bezirk nicht Folge. Es treffe zwar zu, daß im Falle der Vorschußgewährung nach § 4 Z 2 oder 3 UVG gemäß § 9 Abs. 3 UVG die Bezirksverwaltungsbehörde als besonderer Sachwalter zu entheben sei, wenn sie zur Durchsetzu... mehr lesen...
Norm: UVG §15 Abs3
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist gemäß Art III des RRAG 1989 unabhängig vom Geldwert des Entscheidungsgegenstandes zulässig. Nach dem nunmehrigen Wortlaut des § 15 Abs 3 UVG unterliegt der Revisionsrekurs nicht der Beschränkung des § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG. Die Übergangsregelung des Art XLI Z 9 Erweiterte Wertgrenzennovelle 1989 findet nicht Anwendung. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte am 16.5.1988, den Vater des Minderjährigen, Robert G*** sen., als Unterhaltsschuldner gemäß § 29 UVG 1985 zur Rückzahlung der für die Zeit vom 1.7. bis 30.9.1980 gewährten Unterhaltsvorschüsse im Gesamtbetrag von S 1.740,-- zu verpflichten. Der Vater erklärte sich am 23.8.1988 zu Protokoll des Erstgerichtes bereit, diese Unterhaltsvorschüsse zurückzuzahlen (ON 40). Das Erstgericht verpflichtete den Vater Robert G***... mehr lesen...
Begründung: Aus Anlaß der Anerkennung der Vaterschaft verpflichtete sich der Vater der Minderjährigen in dem nach § 18 Z 3 JWG geschlossenen Vergleich vom 28.5.1980 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 1.000 S. Mit Beschluß vom 10.6.1980 (ON 2) wurde die Mutter der Minderjährigen zu deren Vormünderin bestellt und das Bezirksjugendamt für den 2.Bezirk vom Amt des Amtsvormundes entlassen. Nach der Aktenlage ist der Aufenthalt des Vaters jedenfalls seit Dezember 1981 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. Juni 1975 geborene Ralf wurde durch die am 31. Januar 1976 erfolgte Eheschließung seiner Eltern legitimiert, der am 13. Oktober 1976 geborene Gerhard ist ein eheliches Kind. Die Eltern der beiden Minderjährigen leben seit September 1982 voneinander getrennt. Die Kinder wachsen im Haushalt ihrer Mutter auf. Dieser wurden die Sorgerechte zur alleinigen Ausübung zugewiesen. Das Bezirksjugendamt für den 6. und 7. Wiener Gemeindebezirk wurde zur Durchsetzung der ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 16. September 1983, 6 Sch 122/83-1, gemäß § 55 a EheG geschieden. Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten stehen der Mutter Sonja S*** zu, bei der sich auch der Minderjährige aufhält. Auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Erstgerichtes vom 24. Juli 1985 (ON 46 dA) ist der Vater zu einer m... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7. Dezember 1985 (ON 35) legte das Erstgericht dem Vater die mittels seines Beschlusses vom 16. Oktober 1985 (ON 34) mit 4.226,- S bestimmten Gebühren des Sachverständigen Prof. Dr. Friedrich W*** zur Zahlung auf. Mit Beschluß vom 20. Oktober 1986 (ON 63) wies es den Antrag des Vaters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Mit Beschluß vom 30. Oktober 1987 (ON 78) bewilligte es dem Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsvor chuß von 2.200,- S vom ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Carolin P***, geboren am 5. Dezember 1981, ist das eheliche Kind der Flora und des Leonilo P***. Am 27. Jänner 1987 stellte die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung den Antrag, den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.900,-- zu verpflichten bzw. einen Unterhaltsvorschuß gemäß § 4 Z 2 UVG zu gewähren. Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung legte eine mit der Mutter am 20. Jänner 1987 aufgenommene Niederschrift vor, wonach sich der Vater um das... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. April 1969 geborene Natascha S*** ist die eheliche Tochter des Eugen und der Ingrid S***. Die Ehe der Eltern wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 20. April 1977, 7 Cg 57/77, aus dem Verschulden der Ehegattin geschieden. Mit Beschluß vom 30. September 1977 (ON 6) sprach das Erstgericht aus, daß dem Vater das Recht zur Pflege und Erziehung der Minderjährigen zustehe. Ingrid S*** wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 1. Juni 1979 (ON 14) verp... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj. Kinder Martin und Adama D*** entstammen der mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19.12.1980 geschiedenen Ehe der Hannelore und des Alassane D***. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 14.9.1981, 2 P 368/80-26, wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus der familienrechtlichen Beziehung zwischen Eltern und den mj. Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, Vermögensverwaltung und Vertretung (§ 144 ABGB) der Mutter... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes vom 14. März 1986 (ON 28), mit dem der mj. Martina K*** Unterhaltsvorschuß nach dem UVG gewährt wurde, wurde vom Vater (Unterhaltsschuldner), vertreten durch den für ihn bestellten Kurator (ON 35), mit Rekurs bekämpft. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht diesem Rechtsmittel keine Folge. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Vaters, vertreten durch den für ihn bestellten Kurator, mit dem Antrag, den angefochtenen Be... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Michaela wurde am 15.August 1971 als uneheliches Kind geboren. Der nunmehrige Rekurswerber hatte am 20.Oktober 1971 seine Vaterschaft zu diesem Kind vor der Bezirkshauptmannschaft Kufstein anerkannt. Mit vormundschaftsgerichtlichem Beschluß vom 10.Juli 1974 (ON 31) wurde seine Unterhaltsverpflichtung erstmals festgesetzt. Die letzte Unterhaltsbemessung erfolgte mit dem Beschluß vom 15. Februar 1982 (ON 78). Mit Beschluß vom 18.November 1976 (ON 34) wurden dem Kind... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Arnold K*** ist ein eheliches Kind des Arnold K*** und der Veronika L***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 18.November 1971, 1 Cg 759/71-6, rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter bleibe. Der Vater verpflichtete sich zu einer Unterhaltszahlung von 900 S monatlich. Mit Beschluß des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Mit Punkt I seiner Entscheidung änderte das Rekursgericht auf Rekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien Punkt 2) des erstgerichtlichen Beschlusses vom 5. Dezember 1985, ON 96, womit den hier pflegebefohlenen minderjährigen Kindern auf Antrag des besonderen Sachwalters für die Zeit vom 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1988 Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 4 Z 2 und 6 Abs 2 Z 2 und 3 UVG weitergewährt wurden, durch Abweisung des diesbezüglichen Antrags de... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 1.April 1976 (ON 59 dA) wurde die mj. Karin N***, deren Eltern seit dem Jahr 1972 geschieden sind (vgl. ON 9 dA) in Pflege und Erziehung ihrer mütterlichen Großeltern eingewiesen. Am 15.Dezember 1976 wurde für die Minderjährige - wegen Aussichtlosigkeit einer Exekution gegen den ehelichen Vater als Unterhaltsschuldner - ein an die mütterliche Großmutter zu bezahlender Unterhaltsvorschuß von S 910,-- monatlich bewilligt (ON 60 dA), der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ue. Vaters gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem dem mj. Reinhold P*** Unterhaltsvorschüsse gewährt worden waren, als verspätet zurück. Gegen diese Entscheidung richtet sich der als "Einspruch" bezeichnete Rekurs des ue. Vaters mit dem erkennbaren Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und dem Rekursgericht die Sachentscheidung über sein Rechtsmittel aufzutragen. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.7.1985 bis 30.6.1988 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe von drei Vierteln des Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen nach den §§ 293 Abs 1 und 108 f ASVG, das sind derzeit monatlich S 2.230,--. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Der Vater gab den gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, die ihm am 9.9.1985 zugestellt worden war, gerichteten Revisionsrekurs zwar schon am 10.9.1985... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den ***** 1966 geborenen E***** N*****, die ihm vom 1. August 1981 bis 31. Jänner 1982 sowie vom 1. August 1982 bis 30. September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten à S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß ON 29 bestellte das Erstgericht den Magistrat-Jugendamt Klagenfurt gemäß § 9 Abs 2 UVG zum Sondersachwalter der in Pflege und Erziehung ihrer Mutter befindlichen mj. Silvia Eleonore V***, geboren am 28. November 1973, und gewährte ihr mit seinen weiteren Beschlüssen ON 38 und ON 67 Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3 und 4 Z 1 UVG. In der Folge kam es mangels Weitergewährung (§ 18 UVG) zur Einstellung der Vorschüsse. Nach dem Bericht des Sondersachwalt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26.7.1984 (ON 134) wurde der dem Minderjährigen auf Antrag des Bezirksjugendamtes für den 4.und 5. Bezirk für die Zeit vom 1.9.1983 bis 31.8.1985 gewährte Unterhaltsvorschuß von monatlich S 800 ab 31.3.1984 auf S 485 monatlich herabgesetzt und der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien ersucht, ab 1.4.1984 den reduzierten Unterhaltsvorschuß zur Auszahlung zu bringen. Der gegen diesen Beschluß erhobene Rekurs der Mutter wurde vom Gericht... mehr lesen...
Norm: UVG §15 Abs3UVG §20
Rechtssatz: Bei den die Einstellung von Vorschüssen im Sinne des § 20 UVG betreffenden Beschlüssen handelt es sich um im Unterhaltsvorschußverfahren ergangene Entscheidungen, die der Rechtsmittelbeschränkung des § 15 Abs 3 UVG unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 559/80 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 559/80 Veröff: EvBl 1981/23 S 76 ... mehr lesen...
Norm: UVG idF BGBl 1980/278 §15 Abs3
Rechtssatz: Die Beschränkung des Rechtsmittelzuges des § 15 Abs 3 UVG gilt nur für Beschlüsse, mit denen über die Gewährung von Vorschüssen entschieden wurde. Sonst richtet sich die Anfechtbarkeit nach den §§ 14 und 16 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 3 Ob 659/79 ... mehr lesen...
Norm: UVG idF BGBl 1980/278 §15 Abs3
Rechtssatz: § 15 Abs 3 UVG schließt jeden Rekurs an den OGH ausnahmslos aus (EvBl 1978/77; 7 Ob 736/78), der Rekursausschluß unterscheidet weder nach dem Inhalt des zweitinstanzlichen Beschlusses (Sachentscheidung oder verfahrensrechtliche Entscheidung), noch nach dem Inhalt der Anfechtung (Bemessung oder sonstige Frage), noch nach dem Anfechtungsgrund (Nichtigkeit, offenbare Gesetzwidrigkeit oder Aktenwidr... mehr lesen...