Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 6. Oktober 2000 wurde gemäß § 14 Abs. 1 des Tiroler Güter- und Seilwegelandesgesetzes 1970, LGBl. Nr. 40 (GSLG 1970), die Bringungsgemeinschaft A-Weg II in H, die beschwerdeführende Partei, gebildet (Spruchpunkt I). Zu Gunsten jener Grundstücke, deren jeweilige Eigentümer die Bringungsgemeinschaft bildeten, wurde ein land- und forstwirtschaftliches Bringungsrecht mit der Berechtigung zur Ausges... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege SalzburgL66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;GSGG §11;GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §14 Abs2;GSLG Slbg §17 Abs2;GSLG Slbg §18 Abs2;GSLG Tir §14 Abs1;GSLG Tir §14 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0056 E 12. Dezember 2002 RS 1(Hier in Bezug auf das Tir GSLG; Die... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;GSGG §11 Abs2;GSGG §12 Abs1;GSGG §13;GSLG Tir §14 Abs2;GSLG Tir §14 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bringungsgemeinschaft kommt im Rahmen der ihr in § 14 Abs 4 Tir GSLG vom Gesetz übertragenen Rechte und Pflichten Parteistellung ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. Juni 1988 wandte sich eine Gruppe von Grundstückseigentümern an das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) und beantragte die wechselseitige Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zum Neubau eines Feldweges im Flurbereich "W-Acker" in der Gemeinde W. Am 13. September 1988 fand über diesen Antrag eine mündliche Verhandlung statt; der Verhandlungsschrift ist zu entnehmen, dass die gewünschte Trassenführung nicht z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) vom 30. März 1966 wurde ein "nach Niederwurz mit dem Ende bei den Liegenschaften vlg. L-vlg. A projektierter" Forstaufschließungsweg als eine den Bestimmungen des Kärntner Güter- und Seilwegelandesgesetzes (GSLG) unterliegende Weganlage erklärt und gemäß § 18 Abs. 2 GSLG die Bewilligung zur Vornahme der für die Projektsverfassung erforderlichen Vorarbeiten erteilt (Spruchpunkt 1). Unter einem wurde auf Grund der Niederschrift der A... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §14 Abs2;GSLG Slbg §17 Abs2;GSLG Slbg §18 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Feststellung des Bestehens der Mitgliedschaft und des Umfangs der Anteilsrechte eines Mitgliedes an der Bringungsgemeinschaft berührt die Rechte der anderen Mitglieder der Bringungsgem... mehr lesen...
Die Bringungsgemeinschaft S (Beschwerdeführerin) findet ihre rechtliche Grundlage im Bescheid der Agrarbehörde Salzburg vom 7. Mai 1987, abgeändert mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 und berichtigt mit Bescheid vom 11. Jänner 1988. Mit der Bildung der beschwerdeführenden Bringungsgemeinschaft sollte der bereits existierende S-Weg auf eine klare rechtliche Basis gestellt werden. Das mit diesen Bescheiden bewilligte Übereinkommen der betroffenen Grundeigentümer regelt die Einräumung ein... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13 Z3;GSLG Slbg §14 Abs1 Z5;GSLG Slbg §17;GSLG Slbg §18 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Bringungsgemeinschaft - auf welcher Grundlage auch immer - einen Vollversammlungsbeschluss gefasst hat und sich ein Mitglied der Bringungsgemeinschaft dagegen an die Agrarbehörde wendet, liegt bereits deshalb eine die Zuständigkeit d... mehr lesen...
Wie aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde übereinstimmend hervorgeht, wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge: AB) vom 27. August 1970 dem jeweiligen Eigentümer der Anwesen "K" in EZ 77 I KG M und "S" in EZ 76 I KG M ein landwirtschaftliches Bringungsrecht, beinhaltend die Berechtigung für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung der Seilweganlage "Seilweg S" eingeräumt. Zweck der Anlage ist die Erschließu... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Vorgeschichte auf das hg. Erkenntnis vom 28. März 1996, 93/07/0037, verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde insbesondere unter Verweis auf das Statut der mitbeteiligten Wegbau- und Erhaltungsgenossenschaft aus dem Jahre 1927 sowie auf § 25 Abs. 3 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 (kurz: GSLG), festgestellt, dass es sich beim gegenständlichen Alpweg um eine Bringungsanlage im Sinne des GSLG handelt. Mit Einga... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Z3;GSLG Tir §19 Abs1 litc;
Rechtssatz: Mit seinem modifizierten Antrag auf "Aufhebung eines seit mehr als 10 Jahren gesetzwidrigen Zustandes" (gemeint: die Benützung des Bringungsweges durch hiezu nach Ansicht des Antragstellers nicht berechtigte Dritte) und auf bescheidmäßige Einschränkung des Kreises der zur Benützung di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mitglied der Bringungsgemeinschaft Buchmais, der mitbeteiligten Partei (mP) des verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Es handelt sich um eine Bringungsgemeinschaft nach dem Salzburger Güter- und Seilwegegesetz 1970, LGBl. Nr. 41 (GSG 1970). Ihr obliegt die Erhaltung und Verwaltung der Bringungsanlage "Güterweg Buchmais". Dieser Güterweg ist ein Verbindungsweg von der Roßbrandstraße zum Güterweg Unterer Schwemmberg. Bei der Vollversammlung der mP am 24. Mai... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Z3;GSLG Slbg §14 Abs1 Z5;GSLG Slbg §17 Abs1;GSLG Slbg §18;
Rechtssatz: Die in § 18 Slbg GSLG normierte Zuständigkeit der Agrarbehörde, über Streitigkeiten zwischen einer Bringungsgemeinschaft und ihren Mitgliedern aus dem Gemeinschaftsverhältnis zu entscheiden, stellt eine Form der Aufsicht über die Bringungsgemeinschaf... mehr lesen...
Mit Eingaben vom 14. November 1990 und vom 28. November 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) als Mitglied der Beschwerdeführerin, die Agrarbehörde möge bescheidmäßig den Kreis der zur Benützung des S-Alpweges Berechtigten einschränken und den Kreis der Benützungsberechtigten feststellen. Die Beschwerdeführerin sei mit Bescheid der Agrarbehörde vom 12. April 1927 errichtet worden. Der Zweck der Beschwerdeführerin sei laut Satzung ausschließlich der Bau, die Erhaltung und Benüt... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Z3;GSLG Tir §19 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wesentlich für die Zuständigkeit der Agrarbehörde nach § 19 Abs 1 lit c Tir GSLG ist, daß es sich um eine Streitigkeit aus dem Gemeinschaftsverhältnis handelt (Hinweis E VfGH 1.12.1979, B 171/76, VfSlg 8682). Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis sind dadurch gekennzeichnet, ... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Z3;GSLG Tir §19 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wenn ein Mitglied einer Bringungsgenossenschaft der Meinung ist, daß den Bringungsweg nur die Genossenschaftsmitglieder und entgegen einem Übereinkommen, das von der Bringungsgenossenschaft abgeschlossen wurde, nicht auch Außenstehende benützen dürfen, stellt sich dieser Streit als ei... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid im angefochtenen Umfang die Minderheitenbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die Beschlüsse der Vollversammlung der mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft vom 19. Jänner 1992 im Instanzenzug mit der Begründung: zurückgewiesen, daß die betroffenen Beschlüsse unter Teilnahme des Beschwerdeführers an der Abstimmung einstimmig gefaßt word... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im Sachverhalt und in der Rechtsfrage jenem Beschwerdefall, der in dem dem Beschwerdeführer gegenüber ergangenen hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1994, 94/07/0045, entschieden worden ist, weshalb es gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGG genügt, auf die Gründe: dieses Erkenntnisses zu verweisen. Wie im Beschwerdefall des zitierten Erkenntnisses behauptet der Beschwerdeführer auch in der vorliegenden Beschwerdeschrift keine Unschlüssigkeit jener Beweiswürdigung, welche d... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §11 Abs1;GSGG §12 Abs1;GSGG §13;GSLG Slbg §13 Abs1;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;
Rechtssatz: Sieht sich ein Mitglied einer Bringungsgemeinschaft wegen der unzureichenden Vorbereitungszeit bei der Vollversammlung nicht in der Lage, die Bedeutung der zu fassenden Beschlüsse verläßlich zu beurteilen, dann wäre es an i... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §13 Abs4;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070205.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid die Minderheitenbeschwerde des Beschwerdeführers gegen Beschlüsse der Vollversammlung der Bringungsgemeinschaft K. im Instanzenzug abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte seine Minderheitenbeschwerde in die Form eines Anbringens gekleidet, mit welchem er von der Agrarbehörde begehrte, die am 26. Juni 1990 stattgefundene Vollversammlun... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §13 Abs4;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 94/07/0045 2 Stammrechtssatz Die Verletzung von Organisationsvorschriften einer der behördlichen Aufsicht unterworfenen Körperschaft (hier Bringungsgemeinschaft) zi... mehr lesen...
Interessenten für den Bau einer Bringungsanlage beantragten mit Eingabe vom 29. November 1990 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Gründung einer Bringungsgemeinschaft. Die ABB beraumte für 12. Dezember 1990 eine mündliche Verhandlung betreffend die Bildung der Bringungsgemeinschaft "T.-S.-G." zum Zweck des Ausbaues und der Asphaltierung einer Bringungsanlage an. Laut der über diese Verhandlung aufgenommenen Niederschrift wurden die Verhandlungsteilnehmer zunächst ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §11 Abs1;GSGG §12;GSGG §13 Z3;GSLG Krnt 1969 §14 Abs1;GSLG Krnt 1969 §14 Abs3;GSLG Krnt 1969 §15 Abs1 Z4;GSLG Krnt 1969 §19 Abs1 Z3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs5;
Rechtssatz: Wenn der Obmann und die übrigen Organe der Bringungsgemeinschaft bei der Versammlung der Interessenten, bei der das Übereinkommen über die Einräumung von Brin... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Z3;GSLG Krnt 1969 §15 Abs1 Z2;GSLG Krnt 1969 §19 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bestreitet ein Mitglied die Gültigkeit der Obmannwahl der Bringungsgemeinschaft und verlangt es die Einberufung einer Vollversammlung zur Neuwahl eines Obmannes, so gehört die diese Wahl betreffende Minderheitenbeschwerde zu den Streitigkeiten zwischen... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und den ihr angeschlossenen Ablichtungen des Bescheides des Amtes der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 8. Juni 1954, des Protokolles über die Vollversammlung der Weggenossenschaft R. und der Bringungsgemeinschaft K. vom 11. Juni 1991, des Bescheides des Amtes der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 28. Juni 1993, der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers vom 29. Juli 1993, der Verha... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;GSLG Slbg §18;
Rechtssatz: Die Rechte eines Mitglieds einer Bringungsgemeinschaft werden nicht dadurch berührt, daß der an der Vollversammlung teilnehmende Bedienstete der Agrarbehörde in der Versammlung Agenden wahrnimmt, die nach den Bestimmungen der Satzung dem den Vorsi... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;GSLG Slbg §18;
Rechtssatz: Die Rechte eines Mitglieds einer Bringungsgemeinschaft werden nicht dadurch berührt, daß ein Vorstandsmitglied entgegen den Satzungsbestimmungen die Einberufung der außerordentlichen Vollversammlung nicht unterschreibt. Durch den darin liegenden S... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §13 Abs4;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verletzung von Organisationsvorschriften einer der behördlichen Aufsicht unterworfenen Körperschaft (hier Bringungsgemeinschaft) zieht die Aufhebung körperschaftlicher Beschlüsse nur dann nach sich, ... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §66 Abs4;GSGG §12;GSGG §13;GSLG Slbg §14 Abs1;GSLG Slbg §17 Abs1;GSLG Slbg §18;VwRallg;
Rechtssatz: Die aufsichtsbehördliche Behebung eines Gemeinschaftsbeschlusses (hier einer Bringungsgemeinschaft) aus dem Grunde eines Formalfehlers, der entweder gegen eine Organisat... mehr lesen...