Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. November 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer eines näher bezeichneten Taxiunternehmens P als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Taxifahrzeuges am 31. März 1994 um 22.15 Uhr in W, Taxistandplatz W-straße, im Fahrdienst verwendet, obwohl dieser nicht im Besitze eines Taxilenkerausweises sei. Er habe hiedurch eine Übertretung des § 4 Abs. 2 de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §4 Abs2;GelVerkG §14 Abs1 Z6;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1996/01/24 95/03/0344 1 Stammrechtssatz Ob ein Unternehmer persönlich von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung befreit ist, hängt im Einzelfall davon ab, ob er den Nachweis zu erbringen vermag, daß er Maßnahmen getroffen hat, die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer eines näher bezeichneten Taxiunternehmens P als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Taxifahrzeuges am 28. April 1994 um 8.44 Uhr in W, Taxistandplatz A-Straße, im Fahrdienst verwendet, obwohl dieser nicht im Besitze eines Taxilenkerausweises sei. Er habe hiedurch eine Übertretung des § 4 Abs. 2 de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §4 Abs2;GelVerkG §14 Abs1 Z6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein Unternehmer persönlich von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung befreit ist, hängt im Einzelfall davon ab, ob er den Nachweis zu erbringen vermag, daß er Maßnahmen getroffen hat, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 7 VStG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 der Betriebsordnung 1986 (BO) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 6 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVerkG) schuldig erkannt, weil er vorsätzlich veranlaßt habe, daß eine näher bezeichnete Person eine Verwaltungsübertretung nach § 30 Abs. 1 erster Satz BO begeht, weil er dieser am 9. Juni 1... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt erließ am 24. März 1993 gegen die Beschwerdeführerin ein Straferkenntnis, in der dieser zur Last gelegt wurde, folgende Tat begangen zu haben: "Sie haben als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma Sch GesmbH., etabliert in Wien, ..., zu verantworten, daß Herr M als Lenker am 7.9.1992 um 23.00 Uhr in Wien 4, Südbahnhof Postparkplatz das Taxifahrzeug mit dem Kennzeichen ... im Fahrdienst verwendet hat, ohne daß er im Besitze eines T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §14 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030221.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §14 Abs1 Z6;VStG §7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030140.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 19. März 1993 um 19,45 Uhr in Wien III vor dem Vienna Hilton Hotel als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxis im Fahrdienst Personen von der Beförderung ausgeschlossen, obwohl kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorgelegen sei, und habe dadurch die Beförderungspflicht verletzt. Er habe dadurch gegen § 37 Abs. 1 BO 1986 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 7 des Gelegenheits... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 19. März 1993 um 19,45 Uhr in Wien III vor dem Vienna Hilton Hotel als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxis im Fahrdienst Personen von der Beförderung ausgeschlossen, obwohl kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorgelegen sei, und habe dadurch die Beförderungspflicht verletzt. Er habe dadurch gegen § 37 Abs. 1 BO 1986 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 7 des Gelegenheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §14 Abs1 Z6 idF 1987/125;GelVerkG §14 Abs1 Z7;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Im Spruchteil des angefochtenen Bescheides wurde ausdrücklich der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses dahingehend geändert, daß an Stelle der Z 6 des § 14 Abs 1 GelVerkG die Z 7 trete. § 14 Abs 1 GelVerkG in der hier anzuwendenden Fassung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §14 Abs1 Z6 idF 1987/125;GelVerkG §14 Abs1 Z7;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Im Spruchteil des angefochtenen Bescheides wurde ausdrücklich der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses dahingehend geändert, daß an Stelle der Z 6 des § 14 Abs 1 GelVerkG die Z 7 trete. § 14 Abs 1 GelVerkG in der hier anzuwendenden Fassung der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr durch einen Beamten des Gendarmeriepostens Kindberg anläßlich einer Überprüfung im Stadtgebiet von Kindberg, auf der Hauptstraße auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, gelenkt von P, im Taxigewerbe eingesetzt, obwohl 1) das Fahrzeug nicht... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr durch einen Beamten des Gendarmeriepostens Kindberg anläßlich einer Überprüfung im Stadtgebiet von Kindberg, auf der Hauptstraße auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, gelenkt von P, im Taxigewerbe eingesetzt, obwohl 1) das Fahrzeug nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §66 Abs4;GelVerkG §14 Abs1 Z6 idF 1987/125;GelVerkG §14 Abs1 Z7 idF 1987/125;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem die belangte Behörde offensichtlich unter Nichtbeachtung des Art I Z 10 der Nov zum GelVerkG, BGBl 1987/125, mit der die bisherigen Ziffern des § 14 Abs 1 GelVerkG eine andere B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §66 Abs4;GelVerkG §14 Abs1 Z6 idF 1987/125;GelVerkG §14 Abs1 Z7 idF 1987/125;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem die belangte Behörde offensichtlich unter Nichtbeachtung des Art I Z 10 der Nov zum GelVerkG, BGBl 1987/125, mit der die bisherigen Ziffern des § 14 Abs 1 GelVerkG eine andere B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Mai 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und sohin als zur Vertretung nach außen Berufene einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten, daß diese als Gewerbeinhaberin eine namentlich genannte Person am 8. September 1992 um 01.50 Uhr in Wien an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986;GelVerkG §14 Abs1 Z7;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Es reicht nicht aus, wenn der gem § 9 Abs 1 VStG Verantwortliche dem Taxilenker, dem er das Fahrzeug übergibt, bloß die Weisung erteilt, es im Nachtdienst zu lenken. Vielmehr hat er geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung der unbefugten Weitergabe des Fahrzeuges... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 1. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber des Taxi-Gewerbes einen Taxilenker im Fahrdienst verwendet, obwohl dieser nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises gewesen sei, indem er KM am 9. September 1991, am 12.... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30;GelVerkG §14 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Betriebsordnung für den nichtliniengemäßen Personenverkehr schreibt zwar nicht vor, auf welche Weise der Gewerbeinhaber das Vorliegen des Taxilenkerausweises zu überprüfen hat. Doch erfordert dies nach allgemeiner Lebenserfahrung das Verlangen auf Vorweisung des Ausweises durch den im Fahrdienst zu verw... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde über den Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen jeweils eine Geldstrafe von S 1.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt: 1) Er habe am 10. Mai 1991 gegen 23.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Taxifahrzeug in Linz, X-Straße 1, gelenkt, obwohl das Taxifahrzeug nicht mit einem innen beleuchtbaren, gut sichtbaren Schild mit der Aufsc... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §42 Abs8;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §14 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Aus § 42 Abs 8 BetriebsO 1986 ist nicht abzuleiten, daß das Freizeichen bei besetzten oder bestellten Taxifahrzeugen ABZUSCHALTEN ist. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 27. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe für eine Fahrt mit einem bestimmten Wagen am 27. August 1987 um 7,30 Uhr von Pirka ... bis Graz ... einen Fahrpreis von S 236,-- verlangt, obwohl dieser laut Mitteilung der Handelskammer Steiermark, Sektion Verkehr, Fachgruppe für das Beförderungsgewerbe mit Pkw, lediglich zwischen S 176,-- und S 180,-- betragen dürfe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §14 Abs1 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Begehung der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 Z 5 GelVerkG setzt nicht die Schuldform des Vorsatzes voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030115.X02 Im RIS seit 20.11.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §10a;GelVerkG §14 Abs1 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH kann der Ansicht des Besch, es hätte der Feststellung bedurft, daß er vorsätzlich einen höheren Fahrpreis verlangt habe, als die Taxameteruhr angezeigt habe, nicht folgen. Ist es doch durchaus möglich, daß der Fahrpreisanzeiger schon früher (als nach den Tarifbesti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Jänner 1990 um 12.15 Uhr in Wien 5., Schönbrunner Straße 17 - 19, als Gewerbeinhaber ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Taxi durch Ch. J. im Fahrdienst verwenden lassen, obwohl im Wageninneren am Armaturenbrett kein Anschlag betreffend die Tarifsätze ersichtlich gemacht gewesen sei, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 28 der Betriebso... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §28;GelVerkG §14 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0151
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030149.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Vorarlberg wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber des Mietwagen-Gewerbes, wie zu einer im jeweiligen Bescheid angeführten Zeit auf einem bestimmten Ort festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Mietwagen in Verwendung gehabt - in allen Fällen wurde ein Fahrgast befördert -, obwohl das Mietwagenfahrzeug - im Bes... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §26;BetriebsO 1986 §53 Abs2;GelVerkG §10 Abs1;GelVerkG §14 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0142
90/03/0143
90/03/0144
Rechtssatz: In einem Mietwagenfahrzeug ist sowohl die Verwendung eines Freizeichens als auch die Verwendung eines Fahrpreisanzeigers allein (ohne K... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 53 Abs. 3 in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986, BGBl. Nr. 163 (BO 1986), sowie § 14 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 10 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Fassung BGBl. Nr. 125/1987, schuldig erkannt und bestraft, weil er, wie am 15. März 1989 um 3,05 Uhr auf einem bes... mehr lesen...