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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1986 §26;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0142 90/03/0143 90/03/0144Rechtssatz
In einem Mietwagenfahrzeug ist sowohl die Verwendung eines Freizeichens als auch die Verwendung eines Fahrpreisanzeigers allein (ohne Koppelung mit einem Freizeichen) verboten. Ein Fahrpreisanzeiger bleibt ein solcher auch dann, wenn die Aufschrift "Fahrpreis" durch das Wort "Wegstrecke" ersetzt ist, trotzdem aber der Fahrpreis angezeigt wird. Die Kennzeichnung des Fahrzeuges durch die Aufschrift "Non-Stop-Mietwagen" an Motorhaube und Heck ändert an der Anwendbarkeit des eingangs genannten Verbotes nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030141.X01Im RIS seit
03.04.2001