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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BetriebsO 1986;Rechtssatz
Es reicht nicht aus, wenn der gem § 9 Abs 1 VStG Verantwortliche dem Taxilenker, dem er das Fahrzeug übergibt, bloß die Weisung erteilt, es im Nachtdienst zu lenken. Vielmehr hat er geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung der unbefugten Weitergabe des Fahrzeuges und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie etwa einschlägige Belehrungen, Androhung von Disziplinarmaßnahmen, zumindest stichprobenweise Kontrollen, oder ähnliches zu setzen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030229.X01Im RIS seit
20.11.2000