Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §53 Abs3;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §14 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 90/03/0041 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 53 Abs 3 dritter Satz BetriebsO 1986 erfordert zu seiner Erfüllung nicht die Absicht des Fahrers, Aktivitäten zu setzen, aus denen geschlossen werden kann, daß er vor hat, Fahrgäste aufzune... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 53 Abs. 3 in Verbindung mit § 56 (Abs. 1) der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 - BO 1986, BGBl. Nr. 163, sowie § 14 Abs. 1 Z. 6 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bestraft, weil er, wie am 28. April 1989 um 10.55 Uhr auf einem näher bestimmten Parkplatz festgestellt worden sei, nach Beendigung eines Auftrages als Mietwagenführer eines bestimmt... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §53 Abs3;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §14 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 53 Abs 3 dritter Satz BetriebsO 1986 erfordert zu seiner Erfüllung nicht die Absicht des Fahrers, Aktivitäten zu setzen, aus denen geschlossen werden kann, daß er vor hat, Fahrgäste aufzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...