RS OGH 1994/3/9 7Ob530/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1994
beobachten
merken

Norm

EheG §83
EheG §94

Rechtssatz

Ein lebenslanges Alleinbenützungsrecht der Antragstellerin mit der Verpflichtung des Antragsgegners, dieses auch auf einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden, führt zu einer unzumutbaren Entwertung der dem Antragsgegner gehörenden Liegenschaftshälfte und käme einer entschädigungslosen Aufgabe seines Eigentums nahe. Die Einräumung eines befristeten Alleinbenützungsrechtes an die Antragstellerin kommt daher beiden Interessen entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0057466

Dokumentnummer

JJR_19940309_OGH0002_0070OB00530_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten