Norm
EheG §94Rechtssatz
Bei Schaffung eines Benützungstitels für einen Ehegatten am Eigentum des anderen auf Zeit entspricht eine laufende Ausgleichszahlung am ehesten dem Billigkeitsgebot des § 83 EheG, wird doch nur so eine der Dauer des Benützungsrechtes entsprechende Ausgleichszahlung erreicht und die Bemessung einer in bezug auf die nachfolgende Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft übermäßigen Ausgleichszahlung vermieden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0057623Dokumentnummer
JJR_19940223_OGH0002_0070OB00509_9400000_001