Norm
EheG §81 Abs2Rechtssatz
Der richtige Wertmaßstab für den einen Eheteil treffenden Verlust der Ehewohnung ist deren Ertragswert, nämlich der Mietwert einer gleichartigen Wohnung bezogen auf die konkret mögliche Nutzungsdauer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057716Dokumentnummer
JJR_19920219_OGH0002_0010OB00505_9200000_002