RS OGH 1992/2/19 1Ob505/92

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Norm

EheG §81 Abs2
EheG §94

Rechtssatz

Der richtige Wertmaßstab für den einen Eheteil treffenden Verlust der Ehewohnung ist deren Ertragswert, nämlich der Mietwert einer gleichartigen Wohnung bezogen auf die konkret mögliche Nutzungsdauer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057716

Dokumentnummer

JJR_19920219_OGH0002_0010OB00505_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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