Norm
EheG §81Rechtssatz
Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten Gründe nicht der Aufteilung unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113355Im RIS seit
23.03.2000Zuletzt aktualisiert am
25.05.2020