Norm
ABGB §94Rechtssatz
Die als öffentlich-rechtliche Sozialleistung an den Unterhaltsberechtigten bezahlte Wohnbeihilfe ist als ein in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehender Einkommensbestandteil zu behandeln (Ablehnung gegenteiliger Entscheidung von Gerichten zweiter Instanz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2016