Norm
EheG §60 Abs2Rechtssatz
Verschuldensabwägung: Maßgebend ist, wer den ersten Anlass zur Zerrüttung gegeben hat und wodurch sie in erster Linie zu einer unheilbaren wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0057361Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021