Norm
EheG §60 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden werden kann, steht aber einem Ausspruch über das Mitverschulden des Klägers an der Scheidung nicht im Wege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1939:RS0057447Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2018