RS OGH 1939/1/24 3Ob21/39, 10Ob30/18m

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Veröffentlicht am 24.01.1939
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Norm

EheG §60 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden werden kann, steht aber einem Ausspruch über das Mitverschulden des Klägers an der Scheidung nicht im Wege.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1939:RS0057447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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