Norm
EheG §60 Abs2Rechtssatz
RG 21.5.1941, IV 60/41
Trotz rechtskräftiger Abweisung des Widerklagebegehrens im Scheidungsstreit kann der Widerkläger die in der Widerklage enthaltenen Scheidungsgründe zu seiner Verteidigung gegen den Schuldantrag des Klägers und Widerbeklagten verwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1941:RS0105161Dokumentnummer
JJR_19410521_RG00002_0040RG00060_4100000_001