Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß § 4 Abs 4 UStG 1972 Rechtsanwälte und Notare begünstigen solle und diese "Begünstigung" ins Gegenteil verkehrt würde, wenn eine Trennung in "kleine" und "große" Gerichtsgebühren (mit der Konsequenz, daß "kleine" Gerichtsgebühren pauschaliert gem § 4 Abs 4 UStG 1972, "große" Gerichtsgebühren hingegen im tat... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GGG 1984;GJGebG 1962;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für die Annahme, daß die im § 4 Abs 4 UStG 1972 ua angeführten Gerichtsgebühren in "kleine" und "große" Beträge unterteilt werden könnten, und "kleine" Gerichtsgebühren pauschaliert (gemäß § 4 Abs 4 UStG 1972), "große" Gerichtsgebühren hingegen im tatsächlichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit Oktober 1974 als Rechtsanwalt tätig und ermittelte in den Streitjahren die Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Ab dem Jahre 1977 erwarb der Beschwerdeführer in stetig wachsendem Umfang Weingärten, Wiesen und Wälder und schickte sich an, auf diesen Grundstücken zum einen Baulichkeiten zu errichten und zum anderen Nutztiere zu halten, Holz zu schlägern, die bestehenden Weinkulturen zu nutzen und Buschenschan... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs2 Z1;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133
Rechtssatz: Führt ein Rechtsanwalt oder Notar keine den § 18 Abs 2 Z 1 UStG 1972 entsprechenden Aufzeichnungen über seine durchlaufenden Posten, ist die Abgabenbehörde berechtigt, von der Pauschalregelung des § 4... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133
Rechtssatz: Bei Rechtsanwälten und Notaren gehören zu den durchlaufenden Posten ua auch die Gerichtsgebühren und Stempelkosten, weil der Anwalt oder Notar für diese nach außen hin für jedermann erkennbar im Namen seiner Klienten tätig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die einen Autohandel betreibt, hatte mit der Rechnung vom 3. Juli 1987 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an einen Kraftfahrzeughändler als "Durchläufer ohne Mehrwertsteuer" bezeichnet und in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin diese Kraftfahrzeuge ihrerseits im Juli 1987 bei einem Gebrauchtwagenhändler (dem Einzelunte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;
Rechtssatz: Übersteigt die Umsatzsteuerbelastung den Gewinn (wenn auch um ein Vielfaches), stellt sich dieser Umstand, da die Umsatzsteuer nicht am Gewinn, sondern am Umsatz anknüpft, als eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar (Hinweis E 21.5.1990, 89/15/0086) und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 UStG 1972 stellt für die Umsatzsteuerpflicht des Erwerbers auf die Berechtigung des Veräußerers zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nach objektiven Gesichtspunkten ab (Hinweis E 21.5.1990, 89/15/0086); daß es dem Erwerber obliegt, das Vorl... mehr lesen...
Anläßlich einer im Februar 1987 gemäß § 114 der Salzburger Landesabgabenordnung vorgenommenen Nachschau wurde vom Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Salzburg festgestellt, daß der Beschwerdeführer als Inhaber eines in der Stadt Salzburg gelegenen Studios für Werbung, Werbemittel und Design in den Jahren 1985 und 1986 drei Ausgaben eines Journals mit dem Titel "XY" verbreitet (und zwar die Ausgaben 1/85, 1/86 und 2/86) und für die darin enthaltenen Anzeigen von den Unternehmen der gen... mehr lesen...
Index: L37055 Anzeigenabgabe Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;AnzeigenabgabeG Slbg §1 Abs1;AnzeigenabgabeG Slbg §3 Abs1;AnzeigenabgabeG Slbg §3 Abs2;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat der Abgabepflichtige als Inhaber eines Studios für Werbung, Werbemittel und Design im Rahmen eines Werkvertragsverhältnisses wesentliche zur Herstellu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen betreibt, kaufte seit über zehn Jahren solche Fahrzeuge von einem in Vorarlberg ansässigen anderen Gebrauchtwagenhändler. Den Feststellungen einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Betriebsprüfung folgend versagte das Finanzamt bei der Umsatzsteuerfestsetzung 1986, 1987 und 1988 die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 4 Abs. 3 Satz 3 UStG, weil festgestellt worden sei, daß der Händler, der die gebrauch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;
Rechtssatz: Derjenige, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug von einem Lieferer (Veräußerer) erworben hat, der zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nach objektiven Gesichtspunkten berechtigt war, kann sich nicht auf die Begünstigungsregel des § 4 Abs 3 Satz 3 UStG 1972 berufen. Diese Regelung stellt nicht auf das Ausmaß der j... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;
Rechtssatz: Für die Anwendung der Begünstigungsregel des § 4 Abs 3 Satz 3 UStG 1972 kommt es in keiner Weise darauf an, ob der Käufer eines entsprechenden Fahrzeuges auf die Richtigkeit der Rechnungsausstellung (ohne Ausweis von Umsatzsteuer) durch den Verkäufer vertrauen konnte oder nicht, sondern allein darauf, ob der Verkäufer an sich zur Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Immobilienverwalter in Wien. Den Gewinn ermittelte er in den Streitjahren durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Im Jahre 1983 wurde beim Beschwerdeführer auf Grund der Bestimmungen des § 99 FinStrG eine Betriebsprüfung durchgeführt, die sich insgesamt über die Jahre 1974 bis 1981 erstreckte. Nach der Lage der Akten hat der Beschwerdeführer in den Streitjahren 1975 bis 1979 seinen gesamten Zahlungsverkehr im wesentlichen über ein Girokonto abg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 90/13/0104 2 Stammrechtssatz § 4 Abs 3 UStG 1972 fordert die Vereinnahmung und Verausgabung im Namen und für Rechnung eines anderen, soll ein durchlaufender Posten vorliegen. Es ist als unschädlich anzusehen, wenn ein vereinnahmter Betrag zur Zeit der Veranlagung noch nicht verausgabt ist. Der vereinnahmte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bereits vor dem AbgÄG 1984, 1984/531, - womit im zweiten Satz des § 4 Abs 3 EStG 1972 eine ausdrückliche "Durchlauferregelung" geschaffen wurde - waren durchlaufende Posten nicht als Betriebseinnahmen zu betrachten, da sie wirtschaftlich nicht in das Bet... mehr lesen...
Strittig ist, ob die vom Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, für Gerichtskosten- und Stempelmarken sowie Vollzugskosten vereinnahmten und verausgabten Beträge durchlaufende Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG 1972 darstellen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bejahte die belangte Behörde diese Frage. Sie führte im wesentlichen aus: Der Gesetzgeber habe im § 4 Abs. 4 UStG als Beispiele für durchlaufende Posten Gerichtsgebühren und Stempelkosten ausdrücklic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302;
Rechtssatz: Ein durchlaufender Posten liegt auch vor, wenn die Verausgabung der Vereinnahmung vorangeht, etwa weil der Rechtsanwalt dem Klienten den entsprechenden Betrag an Gerichtsgebühren und Stempelkosten aus "eigener Tasche" vorstreckt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §4 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302;
Rechtssatz: Beträge, die ein Rechtsvertreter im Rahmen des Vollzugs- und Wegegebühr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 90/13/0104 3 Stammrechtssatz Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Kla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1982 auf Provisionsbasis eine Tankstelle und daneben - im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - einen Kfz-Handel. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen: 1. Zuschätzungen Die Aufzeichnungen sowie die Kassaführung des Beschwerdeführers seien äußerst mangelhaft gewesen. Auch Zubehör wie Öle, Fette, Reifen etc. sei auf Kredit verkauft worden. Die Zahlungsein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Gehören Leistungen wirtschaftlich zusammen und bilden sie eine Einheit, folgt auch das Umsatzsteuerrecht dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) und behandelt die wirtschaftliche Einheit mehrerer Leistungen als eine Leistung. Der... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 und berechnet seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG 1972). Eine abgabenrechtliche Prüfung (BP) stellte fest, daß die in der "Einheitswerterklärung" zum 1. Jänner 1983 ausgewiesenen Fremdgeldverbindlichkeiten nur zum Teil durch geeignete Vermögenswerte gedeckt und ihre jederzeitige Befriedigung nur insoweit gesichert wäre. Den nicht gedeckten Betrag behandelte die BP für da... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 UStG 1972 fordert die Vereinnahmung und Verausgabung im Namen und für Rechnung eines anderen, soll ein durchlaufender Posten vorliegen. Es ist als unschädlich anzusehen, wenn ein vereinnahmter Betrag zur Zeit der Veranlagung noch nicht verausgabt ist. Der vereinnahmte Betrag ist so lange ein durchlaufender Posten, als die Mittelsperson... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;RLBA 1977 §43;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Liegen keine Aufzeichnungen vor, die eine Trennung der durchlaufenden Posten von den Entgelten zulassen, dann kann durchaus ein "Anderkonto" eines RA, das allein der Fremdgeldgebarung dient, Beweis für den durchlaufenden Posten bieten. Beweis über die durchla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Klarstellung zu den bisher geltendem Recht. Schon vor dem AbgÄG 1984 waren durchla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, hatte für mit der Rechnung vom 1. Oktober 1987 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an ein Kraftfahrzeughandelsunternehmen die Begünstigung nach § 4 Abs. 3 UStG 1972 in Anspruch genommen und die Entgelte nicht zur Umsatzsteuer erklärt. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer diese Kraftfahrzeuge seinerseits bei ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die einen Autohandel betreibt, hatte mit der Rechnung vom 3. Juli 1987 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an einen Kraftfahrzeughändler als "Durchläufer ohne Mehrwertsteuer" bezeichnet und in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin diese Kraftfahrzeuge ihrerseits im Juli 1987 bei einem Gebrauchtwagenhändler (dem Einzelunte... mehr lesen...
Bei einer im Jahre 1987 beim Beschwerdeführer, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, durchgeführten Betriebsprüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1982 Kraftfahrzeuge von anderen Händlern erworben. In den darüber ausgestellten Rechnungen waren die Erwerbspreise der Veräußerer als durchlaufende Posten gemäß § 4 Abs. 3 UStG 1972 sowie gesondert die auf den jeweiligen "Aufschlag" entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Ausgehend von sein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0066 E 12. Dezember 1995
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 68;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 3 dritter Satz UStG 1972 idF 1980/563 ist nur unter der Voraussetzung anwendbar, daß der Unternehmer nach objektiven Gesichtspunkten keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte. Der... mehr lesen...