RS Vwgh 1993/12/22 91/13/0128

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §18 Abs2 Z1;
UStG 1972 §4 Abs3;
UStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133

Rechtssatz

Führt ein Rechtsanwalt oder Notar keine den § 18 Abs 2 Z 1 UStG 1972 entsprechenden Aufzeichnungen über seine durchlaufenden Posten, ist die Abgabenbehörde berechtigt, von der Pauschalregelung des § 4 Abs 4 UStG 1972 Gebrauch zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130128.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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