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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Übersteigt die Umsatzsteuerbelastung den Gewinn (wenn auch um ein Vielfaches), stellt sich dieser Umstand, da die Umsatzsteuer nicht am Gewinn, sondern am Umsatz anknüpft, als eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar (Hinweis E 21.5.1990, 89/15/0086) und liegt kein Fall einer sachlich bedingten Unbilligkeit vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150054.X03Im RIS seit
19.10.1992Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009