Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Groß St. Florian vom 2. Februar 1994, Z920-4-043/1994, wurde der E und M M GesmbH für den Zeitraum vom 1. August 1993 bis 30. November 1993 eine Getränkeabgabe in der Höhe von S 113.589,-- und ein Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.859,-- zur Zahlung binnen einem Monat ab Zustellung vorgeschrieben. 1.2. Mit Bescheid des Bürgermeisters derselben Gemeinde vom gleichen Tag, Z920-4-045/1994, wurde der E... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGetränke- und SpeiseeisabgabeO der Marktgemeinde Groß St.FlorianStmk GetränkeabgabeGF-VG 1948 §7 Abs5UStG 1972 §10 Abs2 Z4FAG 1993 §14 Abs1 Z8FAG 1993 §15 Abs3 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Vorschreibung von Getränkeabgabe gemäß einer Abgabenverordnung
der Gemein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Seine Leistungen an Privatpatienten aus 1989 wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion entgegen seinem Antrag zum Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen. Die dagegen erhobene Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums und die Rechtsverletzung durch Anwendung rechtswidriger genereller Normen.... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Abs6UStG 1972 §10 Abs2 Z9
Rechtssatz: Abweisung der Beschwerde eines praktischen Arztes gegen die Besteuerung seiner Umsätze (Leistungen an Privatpatienten) mit dem Normalsteuersatz. Anlaßfall zu G64/92, E v 01.10.92 (keine Aufhebung der begünstigten Besteuerung der Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten gemäß §10 Abs2 Z9 UStG 1972). Der Gerichtshof h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §10 Abs1 Umsatzsteuergesetz 1972 in der Fassung BGBl. 587/1983 (UStG) beträgt die Steuer 20 von Hundert der Bemessungsgrundlage. Nach Abs2 ermäßigt sie sich auf 10 von Hundert unter anderem für "9. die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte b... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzUStG 1972 §6 Abs6UStG 1972 §10 Abs2 Z12UStG 1972 §10 Abs2 Z9
Leitsatz: Keine Aufhebung der begünstigten Besteuerung der Umsätze von
Kranken- und Pflegeanstalten hinsichtlich aller unmittelbar mit der
Krankenbehandlung zusammenhängenden Leistungen nach dem UStG 1972;
keine gleichheitswidrige Differenzierung zwischen ärztlichen
Leistungen in bzw außerhalb von Krank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1146/91, B1147/91 und B1148/91 drei Beschwerden anhängig, in denen es um die Auslegung des §22 Abs1 Z1 litc EStG 1972 idF BGBl. 531/1984, des (inhaltlich gleichen) §22 Z1 litc EStG 1988 sowie des (ebenfalls inhaltlich gleichen) §10 Abs2 Z7 lite UStG 1972 idF BGBl. 531/1984, geht. 2. Die drei Beschwerdeführer der genannten Verfahren sind für eine Familienberatungsstelle tätig, die nicht gemäß dem Bundesgesetz BGBl... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs3B-VG Art140 Abs4UStG 1972 §10 Abs2 Z7 lite idF AbgÄG 1984, BGBl 531
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der begünstigten Besteuerung der durch eine
Tätigkeit als Berater in öffentlich geförderten
Familienberatungsstellen erzielten Umsätze
Rechtssatz: Die Wortfolge "Berater in den gemäß Bundesgesetz BGBl. Nr. 80/1974 ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist als Innenarchitekt tätig und betreibt ein Büro für Innenarchitektur und Raumgestaltung. Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1984 hat das Finanzamt eine Umsatzsteuer gem. §21 Abs7 Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. 223, idF BGBl. 531/1984 (UStG) nicht festgesetzt. Die vom Bf. neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärten Einkünfte aus selbständiger Arbeit wurden im Einkommensteuerbescheid 1984 im Betrage von S 63.600.- den Ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litcEStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb
Leitsatz: Nichtanerkennung einer auf fachlich qualifizierter,
einschlägiger Ausbildung beruhenden planerischen Gestaltung von
Innenräumen als Tätigkeit eines Innenarchitekten -
gleichheitswidrige Auslegung (Anwendung) des §22 Abs1 Z1 litb EStG
und des §10 Abs2 Z7 litc UStG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §10 Abs2 UmsatzsteuerG 1972 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 8 % unter anderem für "die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler" (Z8). Um diesen Begriff geht es im vorliegenden Verfahren. 1. Der Bf. ist diplomierter akademischer Maler, bezeichnet sich als "Akadem. Aktions- und Konzeptkünstler" und hat nach seinen Angaben zunächst in Niederösterreich und später in Wien ein begehbares kugelförmiges Bauwerk errichtet (vgl. auch VfSlg. 10... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art17aBAO §4 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z8
Leitsatz: Anwendbarkeit jener Bestimmungen für die Abgabenfestsetzung, die im
Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung gegolten haben - kein
rückwirkendes Inkrafttreten des Art17a StGG, im Beschwerdefall
daher nicht zu berücksichtigen
Qualifikation einer Tätigkeit "als Künstler" Frage der Auslegung
eines einfachen Geset... mehr lesen...
Begründung: I. Die antragstellende Gesellschaft betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand der Groß- und Kleinhandel mit im Inland erzeugtem Wein ist. Mit dem auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Antrag begehrt die Einschreiterin, §10 Abs2 Z4 Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. 223, idF des Abgabenänderungsgesetzes 1986, BGBl. 562, wegen eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot als verfassungswidrig aufzuheben. Die angefochtene Bestimmung lautet: "(2) Die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragUStG 1972 §10 Abs2 Z4UStG 1972 §21 Abs3
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung des §10 Abs2 Z4 UStG 1972;
Erwirkung eines Festsetzungsbescheides nach §21 Abs3 UStG 1972
zumutbar (unter Hinweis auf VfSlg. 8433/1978); Mangel der
Antragslegitimation
Rechtssatz: Es wäre der Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 6. März 1986 wurden Berufungen der bf. Gesellschaft gegen zwei am 22. November 1985 zugestellte Bescheide des Finanzamtes Mödling betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 1982 sowie die Vorschreibung von Umsatzsteuer für das Jahr 1984 abgewiesen. 2. Gegen diesen letztinstanzlichen Bescheid richtet sich die vorli... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 §10 Abs2 Z7
Leitsatz: Vorschreibung von Umsatzsteuer für bf. Gesellschaft
(Ziviltechnikerbüro) ohne Gewährung des begünstigten Steuersatzes
nach §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972; eine freiberufliche Tätigkeit
wird im Prinzip (nur) von natürlichen Personen ausgeübt; wenn der
Abgabepflichtige seine an sich freiberufliche Tätigkeit in Form
und im Rahmen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist als Innenarchitekt tätig und handelt mit Möbeln. Für 1979 bis 1981 erklärte er die Gewinne aus der erstgenannten Arbeit als selbständige Einkünfte iS des §22 Abs1 Z1 EinkommensteuerG 1972 und jene aus dem Möbelhandel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gemeinsame Betriebskosten am Standort in Linz teilte er im Verhältnis der in beiden Einkunftsarten errechneten Ist-Umsätze auf. Auf das Honorar als Innenarchitekt brachte er den ermäßigten Umsatz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EStG §22 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litcUStG 1972 §10 Abs2 Z8ZiviltechnikerG §5 Abs2
Rechtssatz: EStG 1972; UStG 1972; eine fachlich qualifizierte, einschlägige Ausbildung erfordernde Tätigkeit als Innen- oder Gartenarchitekt ist selbständige Arbeit iS des Einkommensteuerrechtes; in ihrem Rahmen erbrachte Leistungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. unterhält einen Campingplatz. In einem aufgrund einer Betriebsprüfung wiederaufgenommenen Verfahren berechnete das Finanzamt Spittal/Drau die Umsatzsteuer für die Jahre 1973, 1974 und 1975, indem es 35 vH der erzielten Entgelte dem Normalsteuersatz und 65 vH in Anwendung des §10 Abs2 Z5 UStG 1972 dem ermäßigten Steuersatz von 8 vH unterwarf. Für das Jahr 1976 wurden 40 vH (zufolge Ausstattungsverbesserungen im Jahr 1976) nach dem Normalsteuersatz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1BAO §184 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z5 idF vor BGBl 563/1980
Rechtssatz: UStG 1972; unterschiedliche steuerliche Begünstigung für Leistungen auf Campingplätzen und in eingerichteten Beherbergungsbetrieben nicht unsachlich - keine Bedenken gegen §10 Abs2 Z5 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes; einheitliches Entgelt für umsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. erließ im Instanzenzug an die Bf., welche Eigentümerin eines Weingärten umfassenden Gutsbetriebes ist, Umsatzsteuerbescheide für 1975 und 1976. Sie nahm darin in bezug auf §10 Abs2 Z4 UStG 1972 (hier und im folgenden ist stets die Stammfassung des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. 223, gemeint) den Standpunkt ein, daß für die Besteuerung der Umsätze mit dem höheren Steuersatz der Stichtag des (innerhalb des Ve... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallUStG 1972 §10 Abs2 Z4 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10620/1985
Rechtssatz: UStG 1972; Aufhebung des Bescheides aus dem Grunde der Rechtsverletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes nach Aufhebung des §10 Abs2 Z4 als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes als nachteilig nicht ausgeschlossen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §10 Abs2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. 223, (mit der im folgenden gebrauchten Kurzbezeichnung "UStG 1972" ist stets dieses Gesetz in seiner Stammfassung gemeint) bestimmt Fälle, in denen sich die Umsatzsteuer vom Normalsteuersatz auf 8 vH der Bemessungsgrundlage ermäßigt, darunter für "4. die Lieferungen und den Eigenverbrauch von Wein aus frischen Weintrauben (Nummer 22.05 B des Zolltarifes), der innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes i... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3UStG 1972 §10 Abs2 Z4 Beachte Kundmachung an 19. März 1986 BGBl. 155/1986; Anlaßfall
VfSlg. 10622/1985
Rechtssatz: UStG 1972 §10 Abs2 Z4; Änderung des Steuersatzes erst ab Zustellung des Einheitswertbescheides; Abhängigkeit des Wegfalls bzw. des Eintritts ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Bf. nahm in der Umsatzsteuererklärung 1980 für Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Notariatssubstitut in der Höhe von 4485,50 S den ermäßigten Steuersatz von 8 vH nach Z7 litd des §10 Abs2 UStG (Stammfassung) in Anspruch. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion, der insoweit unangefochten blieb, als er die Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit betrifft, wurde demgegenüber ein Steuersatz von 18 vH in Anschlag ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegenden Beschwerden gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Vbg. machen geltend, der für die Bemessung der Umsatzsteuer maßgebliche Steuersatz sei nach §10 Abs2 UStG 1972 (Stammfassung) - Z7 litc: "Architekt, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker" - der ermäßigte Satz von 8 vH. Obwohl die Bf. "Architekten" iS dieser Gesetzesstelle seien, habe die Berufungsbehörde die Anwendung des ermäßigten Satzes abgelehnt: 1. Der Bf. zu B333/82... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd
Rechtssatz: UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd; fälschliche Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes durch die Annahme, daß die Leistung eines Notariatssubstituten keinesfalls die eines Notars sei; davon ausgehend mangelhafte Ermittlung der Frage, welcher Natur das Entgelt für die Leistungen des Substituten sei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litcUStG 1972 §11 Abs12VfGG §87 Abs2VwGG §63 Abs1
Rechtssatz: UStG 1972; gleichheitswidrige Auslegung des §10 Abs2 Z7 litc dahingehend, daß sog. "planende Baumeister" (Inhaber von Planungsbüros) nicht als Architekten iS der zitierten Bestim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der zu B545/79 beschwerdeführende Ing. H. K. ist Baumeister in Feldkirch. Er bezeichnete sich im Verwaltungsverfahren als Inhaber eines bautechnischen Büros und in einem ergänzenden Schriftsatz im verfassungsgerichtlichen Verfahren als planender Baumeister. Die vom Beschwerdeführer erzielten Umsätze des Jahres 1967 in Höhe von S 1,705.119,- unterzog das Finanzamt in Abweichung von der Erklärung dem Normalsteuersatz von 18% mit der
Begründung: , die Vorau... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litc
Rechtssatz: UStG 1972; der Grundsatz der verfassungskonformen Interpretation gebietet, unter einem Architekten in §10 Abs2 Z7 litc auch einen planenden Baumeister zu verstehen; Verletzung des Gleichheitsrechtes Entscheidungstexte B 545/79,B ... mehr lesen...