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32 SteuerrechtNorm
UStG 1972 §6 Abs6Rechtssatz
Abweisung der Beschwerde eines praktischen Arztes gegen die Besteuerung seiner Umsätze (Leistungen an Privatpatienten) mit dem Normalsteuersatz. Anlaßfall zu G64/92, E v 01.10.92 (keine Aufhebung der begünstigten Besteuerung der Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten gemäß §10 Abs2 Z9 UStG 1972).
Der Gerichtshof hat angesichts der Aufgaben und der Rechtsstellung der Träger der Sozialversicherung keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß deren Leistungen von der Umsatzsteuer (echt) befreit sind. Insbesondere stehen die Sozialversicherungsträger auch in keinem Wettbewerbsverhältnis mit den Ärzten.
Schlagworte
Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer), VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B400.1991Dokumentnummer
JFR_10078797_91B00400_01