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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd; fälschliche Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes durch die Annahme, daß die Leistung eines Notariatssubstituten keinesfalls die eines Notars sei; davon ausgehend mangelhafte Ermittlung der Frage, welcher Natur das Entgelt für die Leistungen des Substituten sei; Verletzung im Gleichheitsrecht
Schlagworte
Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer), NotareEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B373.1982Dokumentnummer
JFR_10149383_82B00373_01