Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer ist "Garten- und Landschaftsarchitekt" und befaßt sich nach eigenen Angaben im wesentlichen "mit der Planung von Garten- und Parkanlagen, wie Gestaltung von Sportplätzen und ähnlichem, sowie das Orts- und Landschaftsbild beeinflussenden Bauwerke und Anlagen. Im einzelnen setze sich diese Tätigkeiten aus der Verfassung von Vorentwürfen, Entwürfen von Bepflanzungsplänen, Arbeitswerks- und Einzelzeichnungen, Massen und Kostenrechnunge... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z7EStG §22 Abs1 Z1B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Rechtssatz: UStG 1972; EStG 1972; gleichheitswidrige Anwendung des §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972 und des §22 Abs1 Z1 EStG 1972; Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt Entscheidungstexte B 310/78 Entscheidungstext V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer M. R. ist seit 1961 als selbständiger Innenarchitekt tätig. Er befaßt sich mit der Planung, Überwachung und Leitung der Errichtung und Einrichtung von Geschäftsräumen, Büros und Verwaltungsgebäuden. Weiters führt er fachtechnische Untersuchungen durch, erstattet Gutachten und Schätzungen und berät und vertritt seine Klienten in einschlägigen Angelegenheiten vor den Behörden. b) Das Finanzamt Graz-Stadt schrieb mit Umsatzsteuerbes... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBAO §115UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litc
Rechtssatz: UStG 1972; gleichheitwidrige Anwendung des §10 Abs2 Z7 litc Entscheidungstexte B 204,211/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 25.02.1982 B 204,211/77 Schlagworte Umsatzsteuer, Steuersätze (U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie betreibt ein Schreib-, Übersetzungs- und Vervielfältigungsbüro. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ vom 10. Feber 1977 wurde die Beschwerdeführerin für das Jahr 1974 zur Umsatzsteuer veranlagt. Hiebei wurde dem auf §10 Abs2 Z7 litb UStG 1972 gestützten Antrag, den auf die Tätigkeit als Übersetzer entfallenden Teilbetrag des Umsatzes der Besc... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5StGG Art6 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litbUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litcUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd
Rechtssatz: UStG 1972; keine Bedenken gegen §10 Abs2 Z7 litb; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; keine Verletzung des Rechtes auf Erwerbsausübungsfreiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist nach eigenem Vorbringen Steuerberater und Eigentümer eines Mietwohngrundstückes, dessen Mietobjekte zum Teil den Bestimmungen über den Kündigungsschutz nach dem Mietengesetz unterliegen. In seiner Umsatzsteuererklärung für 1974 nahm er einen Betrag von 70434,30 S in die steuerpflichtigen Umsätze nicht auf, mit der Erklärung, daß es sich hiebei um Mieteinnahmen handle, hinsichtlich welcher sich die Mieter nicht bereit erklärt hätte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEGUStG 1972 ArtXII Z2UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §4 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z5
Rechtssatz: UStG 1972; keine Bedenken gegen §1 Abs1 Z1 und §4 Abs1; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung im Hinblick auf Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken Entscheidungstexte ... mehr lesen...