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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung des §10 Abs2 Z4 UStG 1972; Erwirkung eines Festsetzungsbescheides nach §21 Abs3 UStG 1972 zumutbar (unter Hinweis auf VfSlg. 8433/1978); Mangel der AntragslegitimationRechtssatz
Es wäre der Antragstellerin zumutbar, einen Festsetzungsbescheid nach §21 Abs3 UStG 1972 in jener Weise zu erwirken, die im Beschl. VfSlg. 8433/1978, S 342 f, dargelegt ist. Da diese Entscheidung eine im grundsätzlichen völlig gleichgelagerte Gesetzesprüfungssache betrifft, kann sich der Gerichtshof darauf beschränken, auf die auch für den vorliegenden Fall sinngemäß zutreffende Begründung seines bezogenen Beschlusses zu verweisen.
Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung des §10 Abs2 Z4 UStG 1972.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Umsatzsteuer, SteuersätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:G117.1987Dokumentnummer
JFR_10128993_87G00117_01