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32 SteuerrechtRechtssatz
UStG 1972; unterschiedliche steuerliche Begünstigung für Leistungen auf Campingplätzen und in eingerichteten Beherbergungsbetrieben nicht unsachlich - keine Bedenken gegen §10 Abs2 Z5 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes; einheitliches Entgelt für umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandelnde Leistungen bewirkt keine Unvollziehbarkeit des Gesetzes - keine Bedenken gegen §10 Abs2 Z5 unter dem Gesichtspunkt des Art18 B-VG; Vorschreibung von Umsatzsteuer nach dem Normalsteuersatz und - in Anwendung des §10 Abs2 Z5 - nach dem ermäßigten Steuersatz von 8 vH an den Inhaber eines Campingplatzes; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzesanwendung
Schlagworte
Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B494.1982Dokumentnummer
JFR_10148982_82B00494_01