Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068
Rechtssatz: Die Wertung der Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfol... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den an die Beschwerdeführerin ergangenen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 BAO auf. Nach der Begründung: zum angefochtenen Bescheid sei die Beschwerdeführerin einer die Jahre 1987 bis 1993 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden, wobei u.a. laut Pkt. 3 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 28. September 1995 festgestellt worden sei, dass der Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Bei der Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als "verdecktes Eigenkapital" ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der "Darlehenszuzählung" abzustellen (Hinweis E 20.4.1982, 81/14/0195, 82/14/0003,0004) European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen ... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §13;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1966 §7;KStG 1966 §8;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Gemäß § 13 BAO haftet die Organgesellschaft für Abgaben (ua Gewer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Agrargemeinschaft iSd Kärntner Flurverfassungslandesgesetzes, erzielte in den Jahren 1994 und 1995 aus der Verpachtung von Grundstücken zum Zweck der Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes Einkünfte von jeweils 386.100 S. Mit Bescheiden vom 4. Dezember 1996 setzte das Finanzamt Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 von je 131.274 S sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen ab dem Jahr 1997 von 150.100 S fest. Im Berufungsverfahren brachte die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;KStG 1988;UStG 1972;
Rechtssatz: Mit der Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden gibt die Abgabenbehörde nicht zu erkennen, es werde keine Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140145.X01 ... mehr lesen...
An der im Jahr 1978 gegründeten beschwerdeführenden GmbH (idF Beschwerdeführerin) mit dem Betriebsgegenstand Erzeugung und Verkauf von Lieferbeton waren bis zum 7. Juli 1989 die Dipl.Ing. FB-Holding-GmbH und die H-Verwaltungs-GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. Bis zum eben genannten Zeitpunkt waren Dipl.Ing. FB und HK Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Geschäftsführer der Dipl.Ing. FB-Holding-GmbH war Dipl.Ing. FB. Geschäftsführer der H-Verwaltungs-GmbH waren HK und GH. Dieselben Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Der steuerliche Gewinn einer Körperschaft darf durch Vorgänge, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit der Körperschaft, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, keine Minderung erfahren. Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlaßt ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Selbst der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Forderung (hier gegenüber einer Schwestergesellschaft) stellt bei ihm nur mit dem Betrag eine gesellschaftlich veranlaßte Maßnahme dar, der dem Tagwert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichtes entspricht. Es trifft nicht zu, daß bei einem dem Fremdvergleich nicht stan... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8;KStG 1988 §9;VwRallg;
Rechtssatz: Die Körperschaftsteuer beruht auf der Anerkennung der Trennung der Sphäre der juristischen Person von der ihrer Gesellschafter. Diese Trennung besteht dabei nicht bloß im Verhältnis zwischen einer juristischen Person und den natürlichen Personen, in deren Eigen... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG mit Kommanditeinlagen von insgesamt 100.000 S waren MD mit 26 %, RS mit 26 %, HK mit 32 % und OE mit 16 % als Kommanditisten beteiligt. Alleinige Komplementärin der Beschwerdeführerin war eine GmbH mit einem Stammkapital von 500.000 S, an der MD und RS zu je 50 % beteiligt waren. Hauptlieferantin der Beschwerdeführerin war die M-GmbH, deren Gesellschafter ebenfalls die Kommanditisten der Beschwerdeführerin waren. Die GmbH war am Vermögen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Für die Abgeltung des einer GmbH aus ihrer Stellung als Komplementärin in einer GmbH & Co KG erwachsenden Haftungsrisikos ist eine Haftungsentschädigung von 6 Prozent des Stammkapitals bzw des betriebswirtschaftlichen Eigenkapita... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin, welche ihren Gewinn für 1986 nach einem zum 28. Februar 1986 endenden Wirtschaftsjahr ermittelte, wurde - wie einem Besprechungsprogramm für die Schlußbesprechung zu entnehmen ist - ua festgestellt, daß Verena B, die mit 20 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Tochter des Mehrheitsgesellschafters, seit 25. August 1969 im Unternehmen der Beschwerdeführerin im Angestelltenverhältnis tätig gewesen sei. Am 24. Febru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Eine 78prozentige Beteiligung des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH erfordert gegenüber einem solchen mit einer Beteiligung von 20 Prozent (ohne Sperrminorität) eine erheblich andere Beurteilung der Tätigkeit des Geschäftsführers bei Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht. Steht doch fest... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde im Jahr 1980 gegründet. Für die Jahre 1982 bis 1984 fand bei ihr eine Betriebsprüfung statt, in deren Rahmen der Prüfer unter anderem folgende Feststellungen traf: 1. Die von der Beschwerdeführerin als steuerfreie Ausfuhrlieferungen (§ 7 UStG 1972) deklarierten Umsätze der Jahre 1983 und 1984 seien in Wahrheit gar nicht steuerbar, weil die betreffenden Waren in der Bundesrepublik Deutschland erworben und direkt von dort an die im Iran ansässigen F... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §7;KStG 1966 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
89/14/0037 E 20. Dezember 1994
Rechtssatz: Einem als Betriebsausgabe geltend gemachten Aufwand kann nicht deswegen die steuerliche Anerkennung versagt werden, weil anderenfalls das Betriebsergebnis nicht den Vorstellungen der Abgabenbehörde entspricht. Es ist a... mehr lesen...
Die Marktgemeinde hatte seinerzeit ihr Elektrizitätsversorgungsunternehmen in die beschwerdeführende GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter die Marktgemeinde ist. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgehalten, daß "im Sinne der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft" bei der Einbringung sicherzustellen ist, daß weiterhin die Gebrauchsabgabe in Höhe von 3 % des Stromerlöses an die Gemeinde zu entrichten ist. Die Beschwerdeführerin entrichtete an die Marktgem... mehr lesen...
Index: L37127 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;EStG 1988 §27;GebrauchsabgabeG Tir 1993 §1 Abs1;GebrauchsgebührenG Tir 1956 §1;KStG 1966 §8;KStG 1988 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/14/0092 E 20. Dezember 1994
Rechtssatz: Die Leistung von Gebrauchsabgabe durch eine GmbH, die ein Elektrizitätswerk betreibt und an der Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/14/0092 E 20. Dezember 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenübe... mehr lesen...
Die B GmbH wurde gemäß Art. III § 10 GmbHG-Novelle 1980, BGBl. 1980/320, in sinngemäßer Anwendung der §§ 2 ff Umwandlungsgesetz, BGBl. 1954/187, zum 31. Dezember 1985 auf den Beschwerdeführer als Alleingesellschafter umgewandelt. Die Handelsregistereintragung der Umwandlung im Sinn des § 5 Abs. 1 Umwandlungsgesetz erfolgte am 16. März 1987. Die B GmbH hatte das Optiker- und Handelsgewerbe betrieben. Mit Eingabe vom 1. August 1984 teilte sie dem Finanzamt mit, sie habe mit Ende Jun... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;GewStG §6 Abs3;GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs3;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Aus dem zweiten Satz des § 1 Abs 3 des Art IV GmbHÄG 1980 ergibt sich der Ausschluß des Rechtes auf Geltendmachung der Verlustvorträge, wenn nicht ein Betrieb übertragen wurde (Hinweis Helbich, Umgründungen, 04te Auflage, 389). Europ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;GmbHGNov 1980 Art4;KStG 1966 §8;UmwG 1954;
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes wurde durch das GmbHÄG 1980 auch auf Gesellschaften erweitert, die kein Vollhandelsgewerbe betreiben. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der steuerlichen Vorschriften des Art IV GmbHÄG 1980 ist allerdings, daß im ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...