1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1KStG 1988 §7KStG 1988 §8
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (und weiteren juristischen Personen) das Trennungsprinzip festgelegt. Die Kapitalgesellschaften werden bei der Ertragsbesteuerung als eigene, von den Gesellschaftern unabhängige Steuersubjekte angesehen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1997 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge einer die Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin von der G GmbH, ihrer "Großmuttergesellschaft", im Jänner 1994 ein "Darlehen" erhalten habe. Eine schriftliche Vereinbarung darüber bestehe nicht. Die steuerl... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1995 bis 1997 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass das Verrechnungskonto des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers TK zum 31. Dezember 1994 (Schlussbilanz 1994) einen Forderungsstand von S 1.595.201,81 und zum 1. Jänner 2006 (Eröffnungsbilanz 1996) einen Forderungsstand von S 254.306,63 aufgewiesen habe. Die Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 1995 seien in Ve... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Betriebsgegenstand ist das Umschmelzen und Legieren von Metallen und die Weiterentwicklung von Leichtbauwerkstoffen. Alfred K, ein Gesellschafter der Beschwerdeführerin, und dessen Ehefrau Anneliese K hatten mit Kaufvertrag vom 9. März 1995 eine Liegenschaft erworben, die aus einem ehemaligen Schulgebäude und einer Grünfläche bestand. Mit Mietvertrag vom 10. April 1995 vermieteten sie die Liegenschaft auf unbestimmte Dauer an die Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, d... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer bildeten eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) und erklärten in der Steuererklärung zur Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 1994 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 4,828.046 S (Verlustanteil je 50 %). Den Unternehmensgegenstand bildete die Klärschlammrestentsorgung. Die Gewinnermittlung erfolgte nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. In dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 18. Juni 1996 (Prü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0179 E 21. Oktober 2004 RS 1
(hier ohne ersten, zweiten und letzten Satz) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprech... mehr lesen...
Im erstangefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH, ein Bauunternehmen, sei am 29. Juli 1993 gegründet worden. Klaus F. sei vom 29. Mai 1996 bis 12. Oktober 1999 am Stammkapital von 500.000 S mit einer Einlage von 1.000 S beteiligt gewesen. Zuvor habe er im Zeitraum vom 7. Juli 1994 bis 7. Februar 1995 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführerin fungiert. Seit 9. Mai 1996 vertrete Alexandra L. die Gesellschaft. Nach ihren Aussagen sei allerdin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0010
Rechtssatz: Aus Gewinnzuschätzungen sich ergebende Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, das... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine GmbH. Ihre Alleingesellschafterin ist die A-AG. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2003 beantragte die Mitbeteiligte Investitionszuwachsprämie für 2003 im Ausmaß von EUR 320.112,54. In der Folge führte das Finanzamt eine Nachschau durch und erließ sodann einen Bescheid, mit welchem es die Investitionszuwachsprämie 2003 mit null Euro festsetzte. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Mitbeteiligte gehöre seit ihrer Gründung im Jahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §24;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Das der Körperschaftsbesteuerung zugrunde liegende Trennungsprinzip (vgl hiezu das hg Erkenntnis von 29. Jänner 2001, 2001/14/0167) bedingt grundsätzlich die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (bzw. verbundenen Gesellschaften). Als F... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0179 E 21. Oktober 2004 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsg... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH beschäftige sich mit "Hüftgelenksforschung ausgehend vom orthopädischen Ansatz". Geschäftsführer in den Streitjahren 1992 bis 1995 sei der an ihr mit 98 % beteiligte Dr. D. gewesen. Bei der Beschwerdeführerin habe über den Zeitraum 1992 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden, deren Feststellungen im Prüfungsbericht und in einem Schriftsatz vom 28. Februar 2001 ausführlich dargestellt worden seien. Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1988 §95;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0188 E 15. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbescheid für den ebenfalls gegenüber der Abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Aufgrund einer auf der Basis einer Bilanz zum 30. September 1998 durchgeführten Spaltung ist die am 31. Dezember 1998 in das Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende GmbH - nach den in der Beschwerde nicht in Streit gezogenen Feststellungen der belangten Behörde - Rechtsnachfolgerin der R-GmbH. Werner M und seine Ehefrau Sylvia M sind Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und in der Folge Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Soweit im Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/15/0101
2003/15/0102
2003/15/0103
2003/15/0138
2003/15/0139 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0074 E 29. Jänner 2002 RS 6 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war im Streitzeitraum im Rahmen der Erzeugung und des Handels mit Hard- und Softwareprodukten tätig. An ihrem Stammkapital waren die P. Anstalt in Vaduz mit 89,58 % und die M. Anstalt in Vaduz mit 10,42 % beteiligt. In einem Bericht vom 20. November 1997 über eine abgabenbehördliche Prüfung für die Jahre 1993 bis 1995 wird ausgeführt, dass die P. Anstalt erstmals zum 22. September 1987 ein Darlehen an die Beschwerdeführerin in Höhe von 7 Mio. S gewährt habe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180
Rechtssatz: Durfte die Abgabenbehörde bereits auf Grund der Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und i... mehr lesen...
Alleiniger Gesellschafter der mitbeteiligten Partei (GmbH) ist eine steuerlich als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehende kirchliche Institution. In den Jahren 1997 bis 1999 hat die mitbeteiligte Partei Zahlungen an das von der Trägerkörperschaft geführte Museum in folgender Höhe als Betriebsausgaben iSd § 4 Abs 4 Z 6 EStG 1988 geltend gemacht: 1997: 707.000 S 1998: 888.000 S 1999: 874.024 S Mit dem Körperschaftsteuerbescheid 1999 anerkannte das Finanzamt die im J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Nur im Bereich der Einkünfteerzielung anfallende Aufwendungen bzw Erträge sind - von gesetzlichen Sonderbestimmungen abgesehen - für die Ermittlung der Einkünfte der Körperschaft (ihres Gewinnes bzw Verlustes) maßgebend. Im Bereich der Gewinnermittlung spielen nur solche Vorgänge eine Rolle, die durch den Betrieb veranlasst ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag strittig. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1995 bis 1997 an den wesentlich (zu 99,8 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Peter M. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In ihrer gegen die Abgabenfestsetzung erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin (soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für den Zeitraum 1.1.1996 bis 31.12.2000 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (in der Folge: DB) unter Berufung auf § 41 Abs 1 FLAG 1967 und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (in der Folge: DZ) gemäß § 57 Handelskammergesetz (ab 1999 wohl gemäß § 122 Abs 7 des Wirtschaftskammergesetzes 1998) vorgeschrieben. Begründend hat die belangte Behörde unter anderem ausgeführt, anlässlich einer ... mehr lesen...
Dipl.Ing. S. ist Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH und mittelbar (im Wege weiterer GmbHs) zu 60 % an ihr beteiligt. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. November 1998 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 für die Bezüge (in Höhe von jährlich S 1 Mio.) und die "Entnahmen zur Deckung von Kosten der privaten Lebensführung" des Geschäftsführers Dipl.Ing. S. vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung brac... mehr lesen...