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L37127 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe TirolNorm
EStG 1972 §27;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/14/0092 E 20. Dezember 1994Rechtssatz
Die Leistung von Gebrauchsabgabe durch eine GmbH, die ein Elektrizitätswerk betreibt und an der Gemeinde zu 100 Prozent beteiligt ist, an die Gemeinde ist im Tir GebrauchsgebührenG, LGBl 1956/23, nicht vorgesehen. Die Zahlung des der Abgabe entsprechenden Betrages hat ihre Wurzel in der Stellung der Gemeinde als Gesellschafter der genannten GmbH. Eine derartige Leistung bildet eine verdeckte Gewinnausschüttung (Hinweis E VS 28.4.1964, 2151/62, VwSlg 3071 F/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140122.X02Im RIS seit
20.11.2000