Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §22 Z2;KStG 1988 §8;LAO Tir 1984 §130 Abs2;LAO Tir 1984 §19;LAO Tir 1984 §20;LAO Tir 1984 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134
Rechtssatz: Das zwischen dem Geschäftsf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Das durch den Gesetzgeber festgelegte System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften nach dem so genannten Trennungsprinzip (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 300 und 325) ermöglicht steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (auch dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134
Rechtssatz: Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird, wobei auch beteiligungsmä... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Aus der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft leitet sich für das Steuerrecht das Trennungsprinzip ab, das auch steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (allenfalls auch dem Alleingesellschafter) und... mehr lesen...
Alleingeschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH war der jedenfalls im Streitzeitraum zu 74,04 % an ihr beteiligte Ing. JM. Laut Geschäftsführervertrag vom 1. Jänner 1993 bezieht der Geschäftsführer zwölf Monatsentgelte zu je S 43.000. Anlässlich einer für den Zeitraum von Jänner 1994 bis Dezember 1997 durchführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin vom Bezug des Geschäftsführers weder Dienstgeberbeitrag noch Zuschlag zum Dienstgeberbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Das durch den Gesetzgeber festgelegte System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften nach dem so genannten Trennungsprinzip (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 300 und 325) ermöglicht steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt gegenüber der beschwerdeführenden GmbH Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 48.333 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 4.941 S für die monatlichen Bezüge ihres zu 100 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1997 fest. Die Beschwerdeführerin berief gegen die Abgabenvorschreibung. Im Berufungsverfahren gab sie auf Anfrage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Das durch den Gesetzgeber festgelegte System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften nach dem so genannten Trennungsprinzip (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 300 und 325) ermöglicht steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Frau HK hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 75% des Stammkapitals von 500.000 S. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im September 1988 von HK 3,6 Mio. S erhalten und in ihren Büchern als Darlehen ausgewiesen habe. Der Geldbetrag stelle aber in Wahrheit verdecktes Stammkapital dar. Über die Mittelzufuhr sei eine mit 17. Jänner 1989 datierte Aktennotiz erstellt worden. In di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0068 E 28. April 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellscha... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 21. Mai 1987 veräußerte die R. SA als bisherige Alleingesellschafterin der R. VertriebsgesmbH mit dem Sitz in Salzburg den Geschäftsanteil dieser Gesellschaft der nunmehrigen Beschwerdeführerin, an die J. GmbH um den Preis von 1,3 Millionen S. Nach Punkt 2.) des Abtretungsvertrages sei der Abtretungspreis unter der Voraussetzung festgesetzt worden, das der Saldo der Umlaufaktiva und der Umlaufpassiva ausgeglichen sei. Ein Überhang der Aktiva erhöhe, ein Überh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §18 Abs1;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Eine Kette von Handlungen, die zur Erreichung eines ausschließlich steuerlichen Vorteils vorgenommen wurden, nämlich ein Mantelkauf und nachfolgende Zuschüsse der Gewinne erzielenden Großmuttergesellschaft, bei der sich die Gewährung der Zuschüsse einkünftemindernd ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §22;EStG 1972 §18 Abs1;KStG 1966 §8;UmgrStG 1991 §44;
Rechtssatz: In der Literatur wurde zum Mantelkauf die Auffassung vertreten, dass ein Missbrauchsverdacht insb dann am Platze ist, wenn eine Kapitalgesellschaft keine Vermögenswerte besitzt und für den Erwerb der Anteile dennoch ein we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §18 Abs1;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Dem Einwand der steuerpflichtigen Gesellschaft, dass beim "Erwerb" von Verlustvorträgen im Wege eines Mantelkaufes die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten würden, als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt habe, ist en... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein GmbH. Gesellschafter sind Dr. Z (25%) - dieser ist auch Geschäftsführer - und dessen Ehefrau AZ (75%). Anlässlich einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 9. September 1994 eine Penthousewohnung mit Gesamtnutzfläche von 410 m2 (davon Wohnnutzfläche 134 m2 und Terrasse 243 m2) um den Kaufpreis von 4,082.404 S (zuzüglich Nebenkosten von 232.512 S) erworben habe. Diese Wohnung habe Dr.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Schafft eine Kapitalgesellschaft eine Eigentumswohnung an oder stellt sie eine solche her, um sie einem Gesellschafter, der auch Ar... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, ein Kreditunternehmen, vergab in den beschwerdegegenständlichen Jahren Fremdwährungskredite an ausländische (argentinische und indische) Schuldner, wobei die Ertragszinsen nach den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandelt wurden. Während die Beschwerdeführerin den Standpunkt vertrat, dass die Kredite zur Gänze aus Eigenkapital finanziert worden seien, ging die Abgabenbehörde in dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid dav... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, die den Gegenstand ihres Unternehmens als "Immobilienvermittlung und Finanzierung" bezeichnet, fand im Jahr 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung für die Jahre 1988 bis 1990 statt. Unter Tz 26 des Betriebsprüfungsberichtes wird unter dem Titel "Wertpapierhandel" ausgeführt, es seien beginnend ab dem Jahr 1990 Wertpapiere angeschafft und verkauft worden. Die Wertpapierkonten seien bei dem Bankhaus K AG und der E Sparkasse angelegt worden. Die Kont... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §132;EStG 1988 §4 Abs1;GewStG §6;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin war u.a. deren Geschäftsführerin W mit 20 % beteiligt. Nach den Sachverhaltsfeststellungen im erstangefochtenen Bescheid aktivierte die Beschwerdeführerin in der Bilanz für das Jahr 1985 eine gegen W bestehende Verrechnungsforderung in der Höhe von S 456.726,81, weil diese einige im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin befindliche Sparbücher an sich genommen habe. In der Beantwortung eines telefonischen Vorhaltes des Finanzamtes vom 18. April ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1972 §95;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0189
Rechtssatz: Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbesch... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG ist ein Kreditunternehmen. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinsichtlich folgender Fragen: 1. Abzugsfähigkeit bestimmter Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben, 2. Inhalt des Begriffes "Eigenkapital" im Sinne des § 7 Z. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 (im Folgenden kurz: GwStG), 3. Einbeziehung von Gesellschafter-Darlehen bei der Ermittlung des Wertes von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, 4. Doppelerfassung nicht ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §19;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;GewStG §12;GewStG §6;GewStG §7 Z1;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage, ob der in § 7 Z 1 GewStG verwendete Begriff "Eigenkapital" iSd BewG, also im Sinne von "Einheitswert des Betriebsvermögens", oder ob der Begriff "Eigenkapital" ein bilanztechnischer Begriff, welc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;GewStG §6;GewStG §7 Z1;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass durch die Inanspruchnahme so genannter Finanzierungswahlrechte das buchmäßige Eigenkapital eines Gewerbebetriebes in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen werden kann, wodurch sich auch Auswirkungen auf die Höhe ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Erzeugung von Spritzgussformen zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1989 bis 1993 statt. Unter Tz 22 des Betriebsprüfungsberichtes vom 8. September 1995 traf der Prüfer Feststellungen betreffend den Ankauf einer Funkenerodiermaschine (im folgenden: Maschine), der den Streitpunkt des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet. Nach den Ausführungen im Prüfungsb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/23 94/15/0160 1 Stammrechtssatz Auf Grund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche ... mehr lesen...