Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs12;HGB §229 Abs2;HGB §231 Abs2;HGB §231 Abs3;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes ist die Nachweisführung betreffend die Rückz... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde 1983 gegründet. Sie kaufte ein Gebäude, baute dieses zu einer "Einkaufspassage" um und vermiete es an eine OHG und an eine GmbH. Am 29. Dezember 1988 schloss die Beschwerdeführerin Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Die stillen Gesellschafter waren F G mit einer Einlage von 2 Mio. S und die F G GmbH mit einer Einlage von 3 Mio. S. Auf die Beschwerdeführerin und diese bei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1;HGB §178;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Es werden gemeinschaftlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung erzielt (und die Gemeinschaft stellt daher kein Gewerbesteuersubjekt dar), wenn natürliche Personen als unecht stille Gesellschafter mit e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Liegt eine vermögensverwaltende Personenvereinigung vor, so erzielt diese außerbetriebliche Einkünfte. Soweit allerdings Personen beteiligt sind, die unter § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 fallen, erzielen diese Personen auf Grun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M-GmbH und hielt über 99% des Stammkapitals dieser Gesellschaft. Anlässlich einer für seinen einzelunternehmerischen Betrieb und den Betrieb der GmbH durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Räumlichkeiten am Standort in B habe die GmbH angemietet und zum überwiegenden Teil selbst genutzt. Ein geringer Teil der gemieteten Fläche sei vom Einzelunternehmen des Beschwerdeführers genutzt worden. Sämtliche K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Überlässt eine Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter die Nutzung von Gegenständen unentgeltlich oder zu einem zu geringen Entgelt, so liegt - Zuwendungswille vorausgesetzt - verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die Abgabenbehörde hat sodann korrigierend auf der Ebene der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;FinStrG §139;FinStrG §34 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Bf, ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die dem Bf für dessen Einzelunternehmen Personal und Büroräume ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Textilgroßhandel. Alleingesellschafterin der GmbH ist die in Seoul, Südkorea, ansässige Han Boon Whang. Geschäftsführer ist Rhee Jae Whan. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde - wie aus dem Prüfungsbericht ersichtlich ist - festgestellt, dass in den Bilanzen zum 1.1.1989 und 31.12.1989 Darlehen im Betrag von je S 5,567.808,77, zum 31.12.1990 von S 6,035.945,77 und zum 31.12.1991 von S 5,020.120,06 ausgewiesen waren. Zinsen ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine verdeckte Ausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, die das Gipser- und Stuckateurgewerbe betreibt. Ihr Geschäftsführer OS verfügt über 80% des Stammkapitals, dessen Gattin HS über die restlichen 20%. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung: Seit der Gründung der Beschwerdeführerin im Jahr 1984 seien keine Geschäftsführerbezüge bezahlt worden. Im Zuge der Erstellung der Bilanz zum 31. Dezember 1991 sei ein Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0199
Rechtssatz: Wenn für die Überlassung der Nutzung an Liegenschaften durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die abgabepflichtige GmbH für ein bestimmtes Jahr ein Bestandzins von 30.000 S vereinbart war, ist der zusät... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1152;EStG 1988 §4 Abs4;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0199
Rechtssatz: Ist die Geschäftsführerfunktion mit einer nicht nur geringfügigen Tätigkeit verbunden, so schuldet die Ge... mehr lesen...
Dipl.Ing. Carl A ist seit dem Jahr 1979 Geschäftsführer und mit einem Anteil von 1.000 S am Stammkapital von 500.000 S Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Das restliche Stammkapital der Beschwerdeführerin befindet sich im Besitz der GTB V GmbH, an der Dipl.Ing. Carl A mit einem Anteil von 475.000 S am Stammkapital von 500.000 S beteiligt ist. Dipl.Ing. Carl A ist somit unmittelbar und mittelbar zu 95,2 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Im März 1989 schloss die Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;KStG 1988 §8 Abs2;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 2000, S 315 - S 317;
Rechtssatz: Der VwGH vermag im Rahmen der ihm zukommenden Schlüssigkeitsprüfung die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, einem gesellschaftsfr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 2000, S 315 - S 317; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 88/13/0241 1 Stammrechtssatz Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind nach der ständigen Judikatur des VwGH verdeckte Gewinnausschüttungen und d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 2000, S 315 - S 317; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0210 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine T... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Erzeugung von Spritzgussformen zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1989 bis 1993 statt. Unter Tz 22 des Betriebsprüfungsberichtes vom 8. September 1995 traf der Prüfer Feststellungen betreffend den Ankauf einer Funkenerodiermaschine (im folgenden: Maschine), der den Streitpunkt des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet. Nach den Ausführungen im Prüfungsb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972 geht es sachverhaltsmäßig in erster Linie um Leistungen, die eine Körperschaft von Dritten bezieht und bezahlt, die jedo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0124 1
(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensminderungen od... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068
Rechtssatz: Gewährt eine Kapitalgesellschaft für eine Leistung des Gesellschafters eine überhöhte Gegenleistung und hat dies seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis, i... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und den ihr angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide ergibt, ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Beurteilung des Unterbleibens einer Verzinsung von Verrechnungsforderungen der Beschwerdeführerin gegenüber zwei anderen Gesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung strittig. Die belangte Behörde beurteilte im erstangefochtenen Bescheid, betreffend Körperschaftsteuer 1990 bis 1992, das Unterbleibe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0072
Rechtssatz: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen, wenn die von der Gesellschaft gewä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0072
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach... mehr lesen...
An der HS-GmbH war der Beschwerdeführer zu 50 %, HS zu 49 % und ES zu 1 % beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft war HS. Die Gesellschaft betrieb eine Diskothek. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß nur etwa 30 bis 40 % der tatsächlich erzielten Einnahmen in die Buchhaltung der Gesellschaft Eingang gefunden hätten. Das Finanzamt nahm daher entsprechende Umsatzzuschätzungen vor. Das Finanzamt ging weiters davon aus, daß die nicht erfaßten Erl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §95 Abs5 Z1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 46 EStG ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt worden ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 46 Tz 6). Im Falle verdeckter Gewinnausschüttung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen können sich aus Gewinnzuschätzungen infolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben. Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüsse... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Aktiengesellschaft ist mit anderen Kapitalgesellschaften konzernmäßig verflochten. Unmittelbare Muttergesellschaft ist die WD-AG und Tochtergesellschaft ist die I-GmbH. Im Jahr 1987 schloß die Mitbeteiligte mit der WD-AG und mit der I-GmbH je eine Vereinbarung ab; die Vereinbarung mit der WD-AG hatte im wesentlichen folgenden Inhalt: Die WD-AG verpflichtete sich, der Mitbeteiligten, die das Mietwagengewerbe betreibt, eine Mietwagenflotte bis zu maximal 450 Kraft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Vertragsgestaltung zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft darf nicht dergestalt in einzelne Komponenten zerlegt werden, dass ein Teil der Gegenleistung der Tochtergesellschaft an die ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, aus dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und aus den vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung der an ihn gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde (Beschluß vom 9. Juni 1998, B 652/96-6) an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren 1984 bis 1987 alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. B... mehr lesen...