RS Vwgh 2022/6/30 Ra 2019/13/0051

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Veröffentlicht am 30.06.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27
EStG 1988 §4
EStG 1988 §4 Abs12
EStG 1988 §93
KStG 1988 §8 Abs2

Rechtssatz

Weder vermag das Fehlen eines Gewinns noch das Vorhandensein ausreichender Einlagen das Vorliegen einer nicht kapitalertragsteuerpflichtigen Einlagenrückzahlung rechtlich zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130051.L03

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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