Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27Rechtssatz
Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt (vgl. etwa VwGH 5.2.2021, Ro 2019/13/0027; 22.11.2018, Ra 2018/15/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130051.L02Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022