RS Vwgh 2022/6/30 Ra 2019/13/0051

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Veröffentlicht am 30.06.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27
EStG 1988 §4 Abs12
KStG 1988 §8 Abs2

Rechtssatz

Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt (vgl. etwa VwGH 5.2.2021, Ro 2019/13/0027; 22.11.2018, Ra 2018/15/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130051.L02

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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