Index
E6JNorm
KStG 1988 §8 Abs2Rechtssatz
In Fällen einer Gebrauchsüberlassung ist zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Anhaltspunkte für die erforderliche Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten finden sich im Urteil des EuGH vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, Rn 24 ff, insbesondere Rn 28. Demnach sind in Fällen, bei denen ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden kann, alle Umstände zu prüfen, unter denen der Betreffende den Gegenstand nutzt, um sie mit den Umständen zu vergleichen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994CJ0230 Renate Enkler VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130063.L02Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022