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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119Rechtssatz
Wirtschaftlich agierende, (nur) am Mietertrag interessierte Investoren erkunden vor der Errichtung eines Mietobjektes den Mietenmarkt (im gegebenen geographischen Einzugsgebiet), um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Daher ist es jedenfalls zumutbar und im Hinblick auf die im Abgabenverfahren bestehende Offenlegungspflicht auch geboten, die den zu erwartenden Mietenmarkt betreffenden Unterlagen, die einen wirtschaftlich agierenden, nur am Mietertrag interessierten Abgabepflichtigen letztlich zur Errichtung des konkreten Mietobjekts bewogen und von der Investition in eine besser rentierliche Immobilie abgehalten haben, vorzulegen (vgl. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0047 und VwGH 7.12.2020, Ra 2020/15/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150026.L05Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022