RS Vwgh 2021/12/17 Ra 2019/13/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1988 §8 Abs2
UStG 1994 §2 Abs1

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob eine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt, ist das vereinbarte und tatsächlich gezahlte Mietentgelt nur einer der Faktoren, die zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 10.2.2016, 2013/15/0284).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130063.L04

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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