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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27Rechtssatz
Die Behandlung eines Vorgangs bei der Gewinnermittlung der Gesellschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer und dessen Behandlung bei den Gesellschaftern für Zwecke der Kapitalertragsteuer kann unterschiedlich sein. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein für Körperschaftsteuerzwecke der Gesellschaft als verdeckte Ausschüttung qualifizierter Vorgang bei den Gesellschaftern für Zwecke der Kapitalertragsteuer als steuerneutrale Einlagenrückzahlung zu beurteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130051.L01Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022