RS Vwgh 2021/10/20 Ra 2019/13/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1988 §8 Abs2
UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita

Rechtssatz

In Fällen von Luxusimmobilien, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Gesellschafters zugeschnitten sind und grundsätzlich die Voraussetzungen für eine "Ausschüttung an der Wurzel" erfüllen würden, liegt kein steuerneutrales Vermögen vor, welches zu einem Vorsteuerausschluss führt, wenn eine tatsächliche Miete in (nahezu) der Höhe der Renditemiete bezahlt wird (vgl. VwGH 7.12.2020, Ra 2020/15/0067, Rn 41).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130041.L09

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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