Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden GmbH wurde in Bezug auf Kapitalertragsteuer für das Jahr 1992 u.a. folgender Sachverhalt festgestellt: Mit Notariatsakt vom 4. Juli 1988 habe Helga B ihr Einzelunternehmen "Fritz B, Bronzewarenerzeuger und Ziseleur", zur Gänze nach den Vorschriften des Art III des Strukturverbesserungsgesetzes zum 31. Dezember 1987 in die zum ausschließlichen Zweck der Fortführung dieses Betriebes gegründete Beschwerdeführerin ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinn des § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung eines... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit dem Zufluss von verdeckten Gewinnausschüttungen ist, dass ein Sachverhalt als erwiesen angenommen wird, welcher einer Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Bei unbestrittener Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung, somit auch bei unbestrittener Eigenschaft einer Person als Gesellschafter der entsprechenden GmbH, mag eine Vermögensdeckungsrechnung geeignet sein, allfällige Einwendunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Das Körperschaftsteuergesetz 1988 spricht nicht mehr von "verdeckten Gewinnausschüttungen", sondern nur noch von verdeckten Ausschüttungen. Eine inhaltliche Änderung des Begriffes ist jedoch mit dieser Änderung nicht verbunden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zurechnung nach Ansicht der belangten Behörde unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge an die Mitbeteiligte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (verdeckte Ausschüttung) strittig. Die Mitbeteiligte hatte diese Bezüge von einer ein Inkassobüro betreibenden GmbH bezogen, an der sie im Streitjahr 1988 mit 25 % beteiligt war. Die Streitfrage war bereits - auf der Ebene der GmbH - Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Mit dem Erkenntnis vom 23. Februa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Nachdem sie im Jahr 1983 das X.-Hotel erworben hatte, übertrug sie den Betrieb dieses Hotels mit Wirkung vom 1. Jänner 1984 im Pachtwege an die X.-Betriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Betriebsgesellschaft), welche nach den Feststellungen der angefochtenen Bescheide die Tochtergesellschaft einer weiteren luxemburgischen Gesellschaft ist, die ihren Sitz am gleichen luxemburgischen Standort wie die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033
Rechtssatz: Für die außerhalb des Anwendungsbereiches der Liebhabereiverordnungen geltende Rechtslage hat der VwGH in seinem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033
Rechtssatz: Nach der durch das Erkenntnis des verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, nicht geän... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer auf die Ertragsfähigkeit einer Betätigung Einfluss nehmenden wirtschaftlichen Maßnahme ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Frau HK hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 75% des Stammkapitals von 500.000 S. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im September 1988 von HK 3,6 Mio. S erhalten und in ihren Büchern als Darlehen ausgewiesen habe. Der Geldbetrag stelle aber in Wahrheit verdecktes Stammkapital dar. Über die Mittelzufuhr sei eine mit 17. Jänner 1989 datierte Aktennotiz erstellt worden. In di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Falle ist ein Geldbetrag von 3,6 Mio S der Abgabepflichtigen, einer überschuldeten Kapitalgesellschaft, ohne Besicherung und unter Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung überlassen worden, wobei kein schriftlicher Vertrag erstellt... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH, die ein Speditionsunternehmen betreibt, sind Manfred V. und Dr. Ivar W. je zur Hälfte beteiligt. Geschäftsführer ist Dr. Ivar W. Die Beschwerdeführerin ist auch Komplementärin der K. KG. Kommanditist der K. KG war die A. (später T.) GmbH. An dieser GmbH waren Manfred V. und Dr. Ivar W. ebenfalls je zur Hälfte beteiligt. Im Bericht über eine über die Streitjahre vorgenommene Betriebsprüfung wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin stelle ihre Fahrzeuge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1988 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/13/0076 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0174 E 16. November 1993 VwSlg 6831 F/1993 RS 7(hier nur der zweite Halbsatz) Stammrechtssatz Es trifft zwar zu, daß die Kommanditisten der Kommand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1988 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/13/0076 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0174 E 16. November 1993 VwSlg 6831 F/1993 RS 6(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof kann nicht finden, daß das wirt... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil an der beschwerdeführenden GmbH, deren Betriebsgegenstand der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren des Installations- und Heizungswesens war, stand im Alleineigentum des Erich M., der auch Geschäftsführer der GmbH war. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zwei an die Martin M GmbH (Alleingesellschafter Martin M., Sohn des Erich M., Geschäftsführer Erich M.) gelegte Rechnungen je vom 30. Dezember 1992 vorgefunden. Die Rechnung Nr. 92.258 hatte ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt eine Werbeagentur. Lehel N. war seit 15. Oktober 1963 Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Aus den in den Akten erliegenden Urkunden ist ersichtlich, dass Lehel N. am 8. April 1982 den Geschäftsanteil an Martina N. verkaufte, wobei er sich aber das Recht vorbehielt, den Geschäftsanteil wieder zu übernehmen. Am 21. Juli 1982 machte Lehel N. Josefine B. als Übernehmerin des Geschäftsanteils namhaft. Ab 2. Juli 1985 war Leh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1966 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0020 E 22. Oktober 1991 VwSlg 6631 F/1991 RS 4(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Darlehenshingabe der Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ist dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Darlehensrückzahlung von vorneherein nicht gewollt ist oder wenn schon b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0108
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft verminder... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH betreibt ein Säge- und Hobelwerk. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 21. November 1974 von Johann P. und seinen drei Söhnen geschlossen. Vom Stammkapital der Gesellschaft mit S 100.000,-- übernahm Johann P. S 28.000,-- und jeder seiner Söhne S 24.000,--. Johann P. betrieb zuvor am selben Standort ein Einzelunternehmen mit demselben Betriebsgegenstand. Johann P. wurde von seiner Ehefrau Juliane P. ein (Betriebs-)Darlehen von S 500.000,-- mit einem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0113 E 13. Oktober 1999 RS 1(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschütt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0018 E 27. Mai 1999 RS 2(hier nur der erste Satz; KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewä... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0018 E 27. Mai 1999 RS 3(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Zur Verwirklichung einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf es ... mehr lesen...
Nach einer über die Jahre 1986 bis 1990 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung kam es bei der beschwerdeführenden GmbH, die ein Personalleasingunternehmen betreibt, zur Kürzung von Vorsteuerbeträgen (Jahre 1988 bis 1990) und Hinzurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen (Jahre 1987 bis 1990). Unter Tz 17 des Prüfungsberichtes vom 28. Juni 1993 wird zur "Aberkennung von Vorsteuern aus Eingangsrechnungen von Subunternehmen mangels Leistungsaustaus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93;EStG 1988 §93;EStG 1988 §95 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Kapitalgesellschaft bei der Gewinnermittlung zugerechnete Mehrgewinne sind in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten (Hinweis E 10.3.1982, 81/13/0072, VwSlg 5668 F/1982). Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen auch der Kapitalertragsteuer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 3. Juni 1988 mit einem Stammkapital von S 500.000,-- gegründet. Die damaligen Gesellschafter waren I. B. mit einer Stammeinlage von S 260.000,-- sowie G. B. und E. B. mit einer Stammeinlage von je S 120.000,--. Gegenstand der Gesellschaft sind: a) die Übernahme, Bearbeitung, Entwässerung, Kompostierung und Lagerung sowie der Handel von bzw mit Abfallprodukten, insbesondere das Pressen von Klärschlamm mittels mobiler Klärschla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/27 96/15/0018 2
(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete W... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/27 96/15/0018 3
(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Zur Verwirklichung einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/13 96/13/0113 1
(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschüttungen s... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien am 11. April 1989 eingereichten Fragebogen gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er ab "jetzt" aus einer "Vermietung" Einnahmen erzielen werde. Der voraussichtliche Jahresumsatz werde 200.000 S, der voraussichtliche Gewinn 40.000 S betragen. Dem genannten Finanzamt ging am 9. März 1989 eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes für Körperschaften vom 6. Dezember 1988 zu, wonach anlässlich einer Betriebsprüfung bei der... mehr lesen...