Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033Rechtssatz
Für die außerhalb des Anwendungsbereiches der Liebhabereiverordnungen geltende Rechtslage hat der VwGH in seinem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung in erster Linie daran gebunden, dass die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, einen der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines solchen Zeitraumes zu erbringen, der zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen üblichen Relation steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130032.X01Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010