In einem die Veranlagungszeiträume 1981 und 1982 betreffenden Körperschaft- und Gewerbesteuerverfahren war - im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Nichtanerkennung von bestimmten Teilwertabschreibungen betreffend Beteiligungen an Tochtergesellschaften der Beschwerdeführerin - die Höhe der für diese Zeiträume zu ermittelnden Verluste der Beschwerdeführerin strittig. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes vertrat die Beschwerdeführerin die Ansicht, daß in den entsprechenden Bescheiden ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren einen Handel mit Pelzwaren mit mehreren Betriebsstätten. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zufolge den Ausführungen im Prüfungsbericht insoferne Unregelmäßigkeiten der Kassabuchführung festgestellt, als Belege häufig bis zu einem Monat verspätet in das Kassabuch eingetragen worden seien. Weiters wurde festgestellt, daß im Jahre 1982 fünf Ausgangsfakturen über einen Gesamtbetrag von zusammen S 9,643.600,-- verbucht wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs1;VermStG §12;VermStG §13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094
Rechtssatz: Aus dem Vorhandensein oder aus dem Fehlen von Vermögen zu einem für die Veranlagung (Neuveranlagung) zur Vermögensteuer maß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §189;BAO §190;BAO §191 Abs3;BAO §198 Abs2;BAO §252 Abs2;BAO §295;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ausspruch eines Verlustes oder eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte im betreffenden KSt-Bescheid (KSt-Veranlagungsbescheid) kommt eine, wenngleich außerhalb von § 191 Abs ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0012 1 Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Be... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt eine Seilbahn in einem Schigebiet. Sie ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Oktober. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin waren in den Streitjahren Dr. C, Ing. R und Dipl. Ing. B. Am Stammkapital der Beschwerdeführerin von S 400.000,-- waren Dr. C und seine Gattin (18,1% und 27,2%), Ing. R und seine Gattin (20,5 % und 7 %) sowie Dipl. Ing. B und ihr Sohn (18,1 % und 9,1 %) beteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 88/13/0241 1 Stammrechtssatz Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind nach der ständigen Judikatur des VwGH verdeckte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbare... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152
Rechtssatz: Einer Tantieme, die den Gesellschaftern einer GmbH nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung zusteht, kommt unzweifelhaft der Charakter einer Gewinnausschüttung zu (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §25;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152
Rechtssatz: Für jeden Geschäftsführer einer GmbH besteht ein latentes Haftungsrisiko. Hinsichtlich der im betrieblichen Interesse einer Gesellschaft erforderlichen Anzahl von Geschäftsführern wird dieses Risik... mehr lesen...
Anläßlich einer das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin stellte der Prüfer unter anderem überhöhte Lohnzahlungen an die Gesellschafter-Geschäftsführerin I.B. (in der Folge: Geschäftsführerin) in Höhe von S 119.000,-- (Differenz zwischen 14 x S 31.500,-- = S 441.000,-- und 14 x S 40.000,-- = S 560.000,--) fest. Die Gehaltssteigerungen auf S 40.000,-- im Jahre 1988 seien nämlich bei einem Vergleich mit den früheren Gehältern der Geschäftsführeri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist in erster Linie durch einen Vergleich mit den Bezügen von Geschäftsführern zu lösen, die eine mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer annähernd vergleichbare Tätigkeit entfalten, ohne aber Gesellschafter der von ihnen geleiteten Gesellscha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1978 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen S. Company Limited (im folgenden: S.) über ein Nominale von 5.000,-- US-$ pro Aktie. Der Beschwerdeführer erhielt in den Streitjahren Zahlungen der S.; er vertrat hinsichtlich dieser Zahlungen den Standpunkt, daß es sich dabei um Rückzahlungen des hingegebenen Kapitals handelte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die S. ihr gesamt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 6 Stammrechtssatz Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) hatte auf Grund ihrer Jahresabschlüsse offene Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter für 1986 von 7,2 Mio S und für 1987 von 12 Mio S beschlossen. 1992 fand bei ihr eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die auch die erwähnten Jahre umfaßte. Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung erhöhte das Finanzamt die Gewinne, und zwar für 1986 um S 94.300,--, weil Aufwendungen an Gesellschaftsteuer nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zu einer Berichtigung der Handelsbilanz kann es bei einer verdeckten Gewinnausschüttung nur kommen, wenn der Rückforderungsanspruch zum Bilanzstichtag bereits den Charakter eines Vermögensgegenstandes hat. Ähnlich dem Wirtschaftsgut muß ein Vermögensgegenstand Bewertbarkeit aufweisen, es muß sich um ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche aus verdeckten Gewinnausschüttungen stellen, zumindest solange sie verdeckt bleiben, keine bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) dar. Die verdeckte Gewinnausschüttung zieht keineswegs automatisch die Einstellung eines Rückforderungsanspruches nach sich. Sie bewirkt somit auch keine bloß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 Stammrechtssatz Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr an der am 16. Dezember 1985 als Nachfolgeunternehmen seiner Einzelfirma gegründeten A Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Gesellschaft) mit ein Prozent beteiligt. Bereits am 20. Dezember 1985 war über das Vermögen des Beschwerdeführers das Konkursverfahren eröffnet worden. Zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Gläubigern kam es schließlich zu einem Zwangsausgleich, welchen das Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 26. März 1986 bestätigt... mehr lesen...
Die am 16. Dezember 1985 gegründete Beschwerdeführerin, an der im Streitjahr KA zu 99 % und EA zu 1 % beteiligt waren, ist das Nachfolgeunternehmen der Einzelfirma des eben erwähnten Minderheitsgesellschafters (in der Folge kurz: Gesellschafters). Bereits im Dezember 1985 war über das Vermögen des Gesellschafters das Konkursverfahren eröffnet worden. Zwischen dem Gesellschafter und seinen Gläubigern kam es schließlich zu einem Zwangsausgleich, welchen das Landesgericht mit Beschluß vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 3 Stammrechtssatz Voraussetzungen für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich ist eine AUSDRÜCKLICHE (eindeutige) WECHSELSEITIGE Vereinbarung über den Vorteilsausgleich. Diese - wechselseitige - Vereinbarung muß aber bereits zu dem Zeitpunkt getroffen werden, wenn der Gese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 3 Stammrechtssatz Voraussetzungen für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich ist eine AUSDRÜCKLICHE (eindeutige) WECHSELSEITIGE Vereinbarung über den Vorteilsausgleich. Diese - wechselseitige - Vereinbarung muß aber bereits zu dem Zeitpunkt getroffen werden, wenn der Gese... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG sind die Sch-GmbH (in der Folge als GmbH bezeichnet) als Komplementär und bloße Arbeitsgesellschafterin sowie die Kommanditisten Richard Sch und Erich W mit je 50 % beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH werden zu je 25 % von den Kommanditisten und ihren Ehegattinen gehalten. Für die Jahre 1984 bis 1986 fanden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der GmbH abgabenbehördliche Prüfungen statt. Dabei vertrat der Prüfer die Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körpers... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungskanzlei, wobei sie ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (30. Juni) gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Alleinige Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Streitzeitraum waren bis zum 30. September 1985 H und ab dem 1. Oktober 1985 dessen Sohn. H war im Streitzeitraum am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt. Seit 1. Oktober 1985 befindet sich H im Ruhestand, ist aber nach wie vor "kostenlos" für die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenüberstehen, recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf G... mehr lesen...