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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033Rechtssatz
Nach der durch das Erkenntnis des verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, nicht geänderten Rechtsprechung des VwGH sind der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zu Grunde zu legen; ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend und sind deshalb für die Zukunft positive wirtschaftliche Ergebnisse zu erwarten, so können die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit der Folge in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (Hinweis E 24.4.1997 94/15/0126; E 17.8.1994 93/15/0236).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130032.X02Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010