RS Vwgh 2001/1/31 95/13/0032

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
KStG 1966 §7 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033

Rechtssatz

Nach der durch das Erkenntnis des verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, nicht geänderten Rechtsprechung des VwGH sind der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zu Grunde zu legen; ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend und sind deshalb für die Zukunft positive wirtschaftliche Ergebnisse zu erwarten, so können die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit der Folge in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (Hinweis E 24.4.1997 94/15/0126; E 17.8.1994 93/15/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130032.X02

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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