Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Rechtssatz
Das Körperschaftsteuergesetz 1988 spricht nicht mehr von "verdeckten Gewinnausschüttungen", sondern nur noch von verdeckten Ausschüttungen. Eine inhaltliche Änderung des Begriffes ist jedoch mit dieser Änderung nicht verbunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130024.X03Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013