RS Vwgh 2001/5/30 99/13/0024

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Das Körperschaftsteuergesetz 1988 spricht nicht mehr von "verdeckten Gewinnausschüttungen", sondern nur noch von verdeckten Ausschüttungen. Eine inhaltliche Änderung des Begriffes ist jedoch mit dieser Änderung nicht verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130024.X03

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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