Norm
BStG §18 Abs1Rechtssatz
Bauland sind erschlossene und nach den Flächenwidmungsplänen einer Gemeinde oder mangels eines solchen nach ihrer Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für eine Bebauung bestimmten Grundflächen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053596Dokumentnummer
JJR_19781114_OGH0002_0050OB00689_7800000_001