RS OGH 1978/12/6 1Ob756/78, 3Ob632/78

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Veröffentlicht am 06.12.1978
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Norm

BStG §18
EisbEG §4 A

Rechtssatz

Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach, wenn er nur tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt Entscheidungen der Behörde zugrundegelegt wurde, weil er dann auch allein der Abwägung eines hypothetischen Käufers, welchen Kaufpreis er für die enteignete Liegenschaft geboten hätte, zugrundegelegt worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 756/78
    Entscheidungstext OGH 06.12.1978 1 Ob 756/78
    Veröff: SZ 51/175 = EvBl 1979/54 S 156
  • 3 Ob 632/78
    Entscheidungstext OGH 31.01.1979 3 Ob 632/78
    Auch; nur: Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053779

Dokumentnummer

JJR_19781206_OGH0002_0010OB00756_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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